Datenschutzinformation MEYER | PDF

Versión: meyer-pdf-datenschutz-1.0-2026-11-06, Stand 06.11.2026
Proveedor: MEYER EDV GmbH, Gerberhof 3, 31535 Neustadt am Rübenberge, Deutschland
Contacto: info@meyer-edv.com, +49 5032 927 98 98
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Este texto solo está disponible en alemán.

Contenido

Datenschutzinformation MEYER | PDF

Fassung: meyer-pdf-datenschutz-1.0-2026-11-06 · Stand: 06.11.2026 · Geltungsbereich: MEYER | PDF für Windows, Version 1.55.3; einzelne bekannte Abweichungen älterer Versionen sind genannt · Anbieter und Verantwortlicher: MEYER EDV GmbH, Gerberhof 3, 31535 Neustadt am Rübenberge · Kontakt: info@meyer-edv.com, +49 5032 9279898

Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Soweit eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO beruht, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir verarbeiten die betreffenden Daten dann nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ein Widerspruch kann an info@meyer-edv.com gerichtet werden.

Für die E-Mail-Adresse Ihrer Lizenz gilt insbesondere: Soweit Ihre E-Mail-Adresse auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO verarbeitet wird, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Eine formlose Nachricht an license@meyer-edv.cloud genügt.

Wir entfernen die Adresse dann aus der Lizenz. Die Lizenz selbst bleibt gültig und läuft pseudonym weiter; sie bleibt an das Gerät gebunden. Das Programm arbeitet unverändert weiter, und auch ein Rechnerwechsel bleibt möglich. Der Lizenzschlüssel kann danach nicht mehr zugestellt werden, auch nicht durch den Support. Bewahren Sie ihn deshalb selbst auf. Eine neue kostenlose Registrierung ist ohne E-Mail-Adresse nicht möglich, weil diese Angabe dafür erforderlich ist. Version 1.55.3 bietet keine eigene Funktion zum Entfernen dieser Adresse; Widerspruch und Löschwunsch richten Sie an license@meyer-edv.cloud. Die Rechtsgrundlagen der Lizenzverarbeitung stehen in Abschnitt 4.1.

1. Geltungsbereich und Verantwortlicher

Diese Datenschutzinformation erläutert die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von MEYER | PDF. Sie unterscheidet zwischen der Verarbeitung auf Ihrem Windows-Gerät und der Übermittlung an MEYER EDV oder andere Empfänger.

Die Angaben beziehen sich auf Version 1.55.3, Stand 6. November 2026.

Verantwortlicher für die in dieser Erklärung beschriebenen Verarbeitungen in eigener Verantwortung von MEYER EDV ist:

MEYER EDV GmbH
Gerberhof 3
31535 Neustadt am Rübenberge
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meyer
Handelsregister: HRB 220219, Amtsgericht Hannover
USt.-IdNr.: DE334244746

E-Mail: info@meyer-edv.com
Telefon: +49 5032 9279898
Telefax: +49 5032 9279899

Support für MEYER | PDF: info@meyer-edv.com

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt. Datenschutzanfragen können Sie an die oben genannten Kontaktdaten richten.

Für den Besuch unserer Website sowie dortige Download-, Registrierungs- und Bestellvorgänge gelten ergänzend die Informationen unter:

https://www.meyer-edv.com/datenschutz

Die programmspezifische Datenschutzinformation ist unter https://www.meyer-edv.com/meyer-pdf/datenschutz als Webseite und als PDF verfügbar. Version 1.55.3 verlinkt diese Information im Willkommensfenster beim ersten Start, das vor der ersten Lizenzprüfung und damit vor der ersten Datenerhebung durch MEYER EDV erscheint. Sie ist außerdem unter Hilfe > Datenschutz über die Werkzeugleiste, das Datei-Menü und die Befehlspalette auch ohne Lizenz und ohne geöffnetes Dokument erreichbar. Weitere Links befinden sich im Reiter Lizenz direkt an der Lizenzaktivierung, im Support-Dialog vor dem Versand, an der Cloud-KI-Zustimmung im Einrichtungsfenster sowie in den Reitern KI und OCR und im Impressum.

Vor dem ersten Kontakt mit dem Lizenzserver zeigt Version 1.55.3 außerdem einen eingebetteten Datenschutzhinweis des Lizenzmanagers. Die Schaltfläche „Zur Kenntnis genommen“ ist keine Einwilligung. Die eingebettete Fassung trägt den Stand 2026-11-03c; eine neuere Serverfassung wird als Absatztext übernommen. Den gesonderten Widerspruchshinweis der Serverfassung 2026-11-05a zeigt Version 1.55.3 dabei nicht an. Sie finden ihn deshalb im hervorgehobenen Abschnitt „Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)“ am Anfang dieser Datenschutzinformation.

2. Grundsätze und Abgrenzung der Verantwortlichkeit

2.1 Lokale Verarbeitung ist nicht dasselbe wie Datenerhebung durch MEYER EDV

MEYER | PDF verarbeitet Dokumente grundsätzlich auf Ihrem Gerät. Dazu gehören insbesondere das Anzeigen, Bearbeiten, Schwärzen, Konvertieren, Kommentieren, Vermessen und die lokale Texterkennung. Die hierfür eingesetzten lokalen Bibliotheken sind keine Empfänger Ihrer Dokumente bei deren jeweiligen Entwicklern.

Die Dokumentbearbeitung führt nicht automatisch zu einer Übermittlung Ihrer Dokumente an MEYER EDV. Personenbezogene Daten werden dennoch verarbeitet, beispielsweise in Dokumenten, Dateipfaden, Einstellungen, Druckaufträgen und lokalen Protokollen. Außerdem erhält MEYER EDV Daten bei der Lizenzierung und bei einem von Ihnen ausgelösten Supportversand.

Es gibt keine Telemetrie, keine Werbung, keine Analyse-SDKs und keine automatische Übertragung von Absturzberichten.

2.2 Verantwortlichkeit und Rechtsgrundlagen bei lokaler Nutzerverarbeitung

Über die Zwecke der Bearbeitung eigener oder fremder Dokumente entscheidet grundsätzlich der Nutzer beziehungsweise die Organisation, für die er tätig ist. Die bloße Bereitstellung der Software macht MEYER EDV nicht zum Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sämtlicher damit bearbeiteter Dokumente.

Bei ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten kann die Ausnahme des Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO gelten. Bei beruflicher oder geschäftlicher Nutzung muss die verantwortliche Organisation insbesondere die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer Kunden-, Beschäftigten- oder sonstigen Dokumentdaten bestimmen.

In Betracht kommen je nach Einsatz insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b, c oder f DSGVO, im Beschäftigungskontext § 26 BDSG und bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten zusätzlich Art. 9 Abs. 2 DSGVO. MEYER EDV erhält diese Daten nicht.

Die nachfolgenden Verweise auf „lokale Nutzerverarbeitung“ beziehen sich auf diese Abgrenzung. Ein Software-Nutzungsvertrag mit MEYER EDV ist keine pauschale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung aller in Dokumenten genannten Personen.

Die rechtliche Einordnung lokaler Diagnose- und Protokollfunktionen steht in Abschnitt 3.8. Die Voraussetzungen für Zugriffe auf Ihr Endgerät nach § 25 TDDDG werden getrennt in Abschnitt 8 behandelt.

3. Verarbeitung auf Ihrem Windows-Gerät

%LOCALAPPDATA% bezeichnet das lokale Anwendungsdatenverzeichnis Ihres Windows-Benutzerkontos. %TEMP% bezeichnet das von Windows zugewiesene Verzeichnis für temporäre Dateien. HKCU bezeichnet den Registry-Bereich des jeweils angemeldeten Benutzers.

Die folgenden Vorgänge übermitteln für sich genommen keine Daten an MEYER EDV. Gesonderte Übermittlungen, etwa an Drucker, Zeitstempeldienste, E-Mail-Empfänger oder den Support, sind ausdrücklich beschrieben.

3.1 Dokumentbearbeitung, Konvertierung und lokale Medienverarbeitung

  • Daten und Herkunft: Von Ihnen ausgewählte PDF-, Bild-, Office-, Plotter- und sonstige unterstützte Dateien; darin enthaltene Texte, Bilder, Formularwerte, Kommentare, Namen, Adressen, Signaturen und Metadaten; eingebettete Audio-, Video- und 3D-Inhalte; Bearbeitungsergebnisse und Dateipfade. Daten anderer Personen stammen aus den von Ihnen geöffneten oder erstellten Dateien.
  • Zwecke: Anzeigen, Suchen, Bearbeiten, Schwärzen, Zusammenfügen, Aufteilen, Komprimieren, Konvertieren, Vermessen, Kommentieren, Erstellen und Speichern von Dokumenten sowie lokale Wiedergabe eingebetteter Medien. Die Office-Konvertierung erfolgt über lokal eingesetztes LibreOffice; die Medienwiedergabe verwendet Windows-Decoder.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2. Eine zusätzliche Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung an MEYER EDV wird durch diese Funktionen nicht benötigt, weil eine solche Übermittlung dabei nicht stattfindet.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Verarbeitung durch die Anwendung und die lokal eingesetzten Komponenten auf Ihrem Gerät; keine Übermittlung an deren Entwickler. Kein durch diese Funktionen veranlasster Drittlandtransfer. Wenn Sie selbst einen Netzwerkordner oder einen von anderer Software synchronisierten Speicherort wählen, richtet sich dessen Verarbeitung nach Ihrer jeweiligen Speicher- und Dienstkonfiguration.
  • Speicherung und Dauer: Ausgangs- und Ergebnisdateien liegen an den von Ihnen gewählten Speicherorten und bleiben dort bis zur Löschung durch Sie oder Ihre Organisation. Zusätzliche Wiederherstellungs- und temporäre Dateien sind in den Abschnitten 3.6 und 3.7 beschrieben.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Sie entscheiden, welche Dateien Sie öffnen und welche Funktionen Sie verwenden. Die Verarbeitung der ausgewählten Inhalte ist für die jeweilige Funktion erforderlich.

Das Schwärzen einer Ausgabedatei löscht nicht automatisch vorhandene Originaldateien, Wiederherstellungsdateien, Druckablagen, bereits erstellte Supportkopien oder anderweitige Sicherungen.

3.2 Lokale Texterkennung

  • Daten und Herkunft: Von Ihnen ausgewählte Dokumentseiten und Bilder, lokal erzeugte Seitenabbilder sowie daraus erkannter Text.
  • Zweck: Erkennung und Extraktion von Text, insbesondere zur Erstellung durchsuchbarer PDFs.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Die Standard-Texterkennung mit RapidOCR/ONNX sowie die optional eingesetzte lokale Tesseract-Texterkennung laufen offline. Keine Übermittlung an einen KI-Anbieter oder die Entwickler der verwendeten Komponenten; kein Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Erkannter Text wird entsprechend Ihrer Auswahl in Ergebnisdateien gespeichert. Diese bleiben bis zu Ihrer Löschung erhalten. Die OCR legt keine temporären Dateien an. Die lokalen OCR-Modelle werden mit dem Programm ausgeliefert; es erfolgen keine Modelldownloads zur Laufzeit.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Freiwillige Funktion. Ohne Aufruf dieser Funktion erfolgt keine entsprechende Texterkennung.

3.3 Programmeinstellungen, Dateiverlauf und gespeicherte Zugangsschlüssel

  • Daten und Herkunft: Von Ihnen gewählte Einstellungen und vom Programm gespeicherte Konfigurationswerte, insbesondere Sprache, Darstellung, Tastenkürzel, Verzeichnisse, Scanner- und Druckeinstellungen, Bemaßungs- und Übersetzungseinstellungen, Einrichtungsstatus sowie höchstens acht zuletzt verwendete Dateipfade. Hinzu kommen der gespeicherte Support-Kontakt, das letzte Scanprofil und die Einstellungen des letzten Stapelauftrags ohne Dateien und Passwörter. Bei entsprechender Eingabe werden Anbieter-Konfigurationen und API-Schlüssel gespeichert. Dateipfade können Namen von Benutzern, Kunden oder Projekten enthalten.
  • Zwecke: Wiederherstellung Ihrer Einstellungen, vereinfachter Zugriff auf zuletzt verwendete Dateien, Einrichtung gewählter Funktionen und Aufbewahrung eingegebener Zugangsschlüssel mit dem nachfolgend beschriebenen Schutz.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; die gesonderte Beurteilung der Endgerätespeicherung erfolgt nach Abschnitt 8.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Keine Übermittlung durch die Speicherung selbst. Die Speicherung eines API-Schlüssels löst im gesperrten Release keine Cloud-Anfrage aus. Kein Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Registry unter HKCU\Software\Meyer\MeyerPDF, unter anderem in recent_files, ui/*, paths/*, scanner/*, print/*, translate/*, dim/*, keys/*, privacy/cloud_ocr und setup/*. API-Schlüssel in ai/<id>/key und ocr/api_key werden mit Windows-DPAPI benutzer- und gerätegebunden verschlüsselt und nicht protokolliert. Schlägt DPAPI fehl, wird der Schlüssel nicht gespeichert; Sie erhalten einen sichtbaren Hinweis. Eine Speicherung im Klartext als Ersatz findet nicht statt. Klartext-Altwerte aus früheren Versionen verschlüsselt die Anwendung beim Start. Der Dateiverlauf ist auf acht Pfade begrenzt. Einstellungen und gespeicherte Schlüssel bleiben auch nach Deinstallation in der Registry erhalten und können durch Änderung oder Löschung der jeweiligen Einträge bereinigt werden. Eine Funktion zum Zurücksetzen aller Einstellungen gibt es nicht. Teilfunktionen ermöglichen das Leeren der Zuletzt-Liste, das Zurücksetzen der Tastenkürzel, das Entfernen eigener KI-Anbieter und das Leeren des Schlüsselfelds. Unter Einstellungen > Pfade entfernt „Lizenz- und Testdaten löschen“ außerdem die lokale Lizenzdatei, Produktinformationen, Testzähler, den Zustimmungsvermerk zur Testphase und die Gerätebezeichnung; Einzelheiten enthält Abschnitt 4.1. Ein abgelaufener KI-Demoschlüssel wird beim Programmstart automatisch entfernt. Für eine vollständige Bereinigung können Sie den Registry-Schlüssel HKCU\Software\Meyer\MeyerPDF manuell löschen.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Individuelle Einstellungen und API-Schlüssel geben Sie freiwillig an. Ohne Speicherung stehen die davon abhängigen Komfort- oder Zugangsfunktionen nicht entsprechend zur Verfügung. Automatisch gespeichert werden die zuletzt geöffneten Dateien, der letzte Speicherordner, Oberflächeneinstellungen wie Theme, angeheftete Leisten und Leistenbreiten, die Größe des Speichern-Assistenten, der Support-Kontakt, das letzte Scanprofil und der letzte Stapelauftrag ohne Dateien und Passwörter. Die Hauptfenster-Geometrie wird nicht gespeichert. Die Zuletzt-Liste lässt sich nicht abschalten; Einträge können im Öffnen-Dialog einzeln entfernt oder unter Einstellungen > Pfade vollständig geleert werden.

3.4 Kommentarautor

  • Daten und Herkunft: Der Windows-Anmeldename wird als Standardwert für den Kommentarautor verwendet. Sie können einen anderen Autorennamen festlegen.
  • Zweck: Kennzeichnung der Urheberschaft von Kommentaren und Anmerkungen.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; soweit die Voreinstellung MEYER EDV zuzurechnen ist, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO mit dem Interesse an einer nachvollziehbaren Autorenkennzeichnung.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Zunächst nur lokale Verarbeitung. Wird das kommentierte Dokument weitergegeben, können dessen Empfänger auch den Autorennamen sehen. Kein automatischer Versand an MEYER EDV und kein durch diese Funktion selbst veranlasster Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: In der Registry unter comments/author sowie in den jeweiligen Dokumentkommentaren. Dokumenteinträge bleiben bis zu deren Änderung oder Löschung beziehungsweise bis zur Löschung des Dokuments erhalten. Die Änderung des voreingestellten Autorennamens ändert nicht automatisch bereits gespeicherte Kommentare. Für die Aufbewahrung des Registry-Eintrags gilt Abschnitt 3.3.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Die Übernahme erfolgt als Standardvorgabe. Prüfen und ändern Sie den Autorennamen in den Einstellungen, wenn Sie Ihren Windows-Anmeldenamen nicht in Dokumenten verwenden möchten.

3.5 Formularprofile, Stempel, Unterschriftsbilder und hinterlegte Normtexte

  • Daten und Herkunft: Freiwillig eingegebene Formular-Stammdaten, von Ihnen konfigurierte Stempel, gezeichnete oder geladene Unterschriftsbilder sowie Texte aus von Ihnen hinterlegten Normdateien. Je nach Inhalt können diese Angaben personenbezogen sein.
  • Zwecke: Wiederverwendung von Formularangaben, Stempeln und sichtbaren Unterschriften sowie lokale Bereitstellung selbst hinterlegter Normtexte für die VOB-/Aufmaßfunktionen.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Keine Übermittlung an MEYER EDV durch die lokale Ablage. In Dokumente eingefügte Angaben werden bei einer von Ihnen veranlassten Weitergabe für deren Empfänger zugänglich. Kein automatischer Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Formularprofile unter form/profile und Stempelkonfigurationen unter stamps/list in der Registry; Unterschriftsbilder unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\unterschriften\*.png; zwischengespeicherte Normtexte unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\vob\*.txt. Die Verzeichnisse unterschriften und vob bleiben bei Deinstallation erhalten und können manuell gelöscht werden. Unterschriftsbilder werden dauerhaft gespeichert und können auch unter Einstellungen > Unterschriften gelöscht werden. Formularprofile und Stempel bleiben bis zur Änderung oder Löschung durch Sie gespeichert; es gibt keine automatische Löschung. Das Formularprofil können Sie leeren beziehungsweise auf die Vorlage zurücksetzen. Stempel lassen sich einzeln löschen; anschließend erscheinen die Standardstempel. Für den Verbleib der Registry-Einträge bei Deinstallation gilt Abschnitt 3.3.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Freiwillige Bereitstellung. Ohne diese Daten entfällt die jeweilige Wiederverwendungsfunktion.

Übernahme aus PDF-XChange: Version 1.55.3 bietet die lokale Übernahme eigener Stempelsammlungen, Unterschriftsbilder und des dort hinterlegten Namens als Kommentarautor an. Beim ersten Start erscheint einmal je Windows-Benutzerkonto ein statisches Angebot; vorher sucht oder liest MEYER | PDF keine PDF-XChange-Daten. Erst wenn Sie „PDF-XChange-Daten suchen und zur Übernahme auswählen“ betätigen oder die Funktion über die Befehlspalette beziehungsweise Einstellungen > Stempel oder Unterschriften aufrufen, werden die entsprechenden lokalen Ablagen und der Identitätseintrag in der Registry gelesen. Übernommen werden nur die im anschließenden Dialog von Ihnen ausgewählten Angaben. PDF-XChange wird nicht verändert; nichts wird an MEYER EDV oder einen anderen externen Empfänger übertragen, und es erfolgt kein Drittlandtransfer. Die Verarbeitung dient der Wiederverwendung Ihrer vorhandenen Angaben; für die Rechtsgrundlage gilt Abschnitt 2.2 und für Endgerätezugriffe Abschnitt 8. Übernommene Stempel liegen lokal unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\stempel, Unterschriftsbilder unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\unterschriften; Stempelkonfiguration und Kommentarautor werden in den vorstehend beschriebenen Registry-Einträgen gespeichert. Für Änderung und Löschung gelten die Regeln dieses Abschnitts und des Abschnitts 3.4. Der lokale Vermerk, dass das Angebot angezeigt wurde, bleibt als Einrichtungsentscheidung nach Abschnitt 3.3 gespeichert. Die Übernahme ist freiwillig; ohne Ihren Aufruf erfolgt keine Suche.

3.6 Automatische Sicherung und Wiederherstellung

  • Daten und Herkunft: Arbeitsstände von Dokumenten mit ungespeicherten Änderungen und zugehörige Wiederherstellungsinformationen.
  • Zweck: Wiederherstellung noch nicht gespeicherter Arbeit nach einer Unterbrechung oder einem Programmabsturz.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; Endgerätezugriff nach Abschnitt 8.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Ausschließlich lokale Ablage; keine Übermittlung und kein Drittlandtransfer.
  • Speicherung, Häufigkeit und Dauer: Unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\recovery entstehen PDF-Sicherungen und zugehörige JSON-Dateien mit einer individuellen Kennung. Gesichert wird nur bei ungespeicherten Änderungen, standardmäßig alle fünf Minuten. Das Intervall ist über autosave/minutes einstellbar; 0 schaltet die automatische Sicherung aus. Sicherungen werden nach erfolgreichem Speichern, beim Schließen des Dokuments und beim Beenden des Programms gelöscht. Nach einem nicht ordnungsgemäßen Ende verbleibende Sicherungen werden beim nächsten Start zur Wiederherstellung angeboten. Bei passwortgeschützten Dokumenten erfolgt die Sicherung verschlüsselt. Bei Ablehnung des Wiederherstellungsangebots beim Start sowie nach erfolgreicher Wiederherstellung werden die betreffenden Wiederherstellungsstände gelöscht. Die bei der Wiederherstellung benutzte Arbeitskopie liegt im privaten Sitzungsordner unter %TEMP% und wird mit diesem nach den Regeln in Abschnitt 3.7 gelöscht.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Die Funktion ist abschaltbar. Ohne automatische Sicherung besteht keine entsprechende Wiederherstellungsmöglichkeit für ungespeicherte Änderungen.

Das Wiederherstellungsverzeichnis wird bei der Deinstallation nicht automatisch entfernt.

3.7 Temporäre Dateien und Explorer-Vorschauen

  • Daten und Herkunft: Druck- und Konvertierungskopien, Vorschau- und Miniaturkopien, Kopien für Seitenreihenfolge und Übersetzung, neu erzeugte unbenannte Dokumente, Bilder aus der Zwischenablage, Scan-Seiten, Stapel-Zwischenstände und aus Dokumenten extrahierte Medien; bei Nutzung der Explorer-Erweiterung Dokumentdaten zur Erzeugung von Vorschauen und Miniaturbildern.
  • Zwecke: Technische Durchführung der jeweils gewählten Druck-, Konvertierungs-, Erstellungs-, Einfüge-, Vorschau-, Seitenordnungs-, Übersetzungs-, Scan-, Stapel- und Wiedergabefunktion sowie Anzeige im Windows-Explorer.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; Endgerätezugriff nach Abschnitt 8.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Lokale Anwendung, lokale Konvertierungskomponenten und Windows-Explorer. Kein automatischer Versand an MEYER EDV und kein durch diese Funktionen veranlasster Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Die temporären Arbeitsdateien einer Programmsitzung liegen in einem privaten Sitzungsordner unter %TEMP%\MEYER-PDF. Dazu gehören auch Office-Konvertierungsdateien einschließlich eines LibreOffice-Profils. Der Sitzungsordner wird beim Beenden des Programms gelöscht. Nach einem Absturz löscht der nächste Programmstart die Ordner beendeter Sitzungen; danach erfolgt eine weitere Prüfung alle sechs Stunden. Arbeitskopien passwortgeschützter Dokumente bleiben verschlüsselt, insbesondere Vorschau-, Miniatur-, Seitenreihenfolge- und Übersetzungskopien sowie Support-Dokumentkopien und Mail-Anhänge. Das Passwort wird nur im Arbeitsspeicher gehalten. Eine Ausnahme vom Sitzungsordner bilden Mail-Anhangskopien unter %TEMP%\meyer_mail_*, die nach 24 Stunden automatisch gelöscht werden. Reste älterer Versionen mit Namen meyer_* direkt im temporären Verzeichnis werden nach 48 Stunden gelöscht. „Temporäre Dateien bereinigen“ in den Einstellungen löscht alle beendeten Sitzungen und alle solchen meyer_*-Reste sofort. Die OCR legt keine temporären Dateien an. Für Scan- und Mail-Anhangskopien gelten ergänzend die Abschnitte 3.11 und 4.4. Den zusätzlichen Miniaturansichtencache des Windows-Explorers verwaltet Windows; darin gespeicherte Miniaturbilder können über die Windows-Datenträgerbereinigung unter „Miniaturansichten“ entfernt werden. Dieser Windows-Cache unterliegt nicht der Bereinigung des Sitzungsordners durch MEYER | PDF.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Die Verarbeitung hängt von der jeweiligen Funktionsnutzung beziehungsweise der Verwendung der Explorer-Vorschau ab. Die benötigten Zwischendaten lassen sich während der Ausführung nicht durchgehend vermeiden. Die Explorer-Vorschau- und Miniaturansicht-Komponente ist im Installer standardmäßig ausgewählt und kann dort abgewählt werden. Nach der Installation lässt sie sich unter Einstellungen > Allgemein abschalten; bei Deinstallation wird die Komponente entfernt.

Der Explorer-Vorschau-Handler führt außerdem ein lokales Diagnoseprotokoll mit den Pfaden angezeigter PDF-Dateien. Diese Verarbeitung ist in Abschnitt 3.8 beschrieben.

Die Bezeichnung „temporär“ bedeutet nicht, dass jede Datei unmittelbar nach jeder Funktion oder nach einem Absturz sicher gelöscht ist.

Windows kann die Explorer-Vorschau für heruntergeladene Dateien mit Internet-Markierung (Mark-of-the-Web) blockieren. MEYER | PDF bietet eine Freigabefunktion für eigene Dateien. Nach Ihrer Bestätigung entfernt diese Funktion nur den Datenstrom Zone.Identifier; der Dokumentinhalt bleibt unverändert.

3.8 Lokale Protokollierung und technischer Diagnosepuffer

  • Daten und Herkunft: Dateipfade, Zeit- und Ereignisangaben, Seitenzahlen, Dateigrößen, Laufzeiten in Millisekunden, langsame Darstellungen, Assistentenläufe sowie unbehandelte Ausnahmen. Dateipfade können personenbezogene Angaben enthalten. Dokumentinhalte und API-Schlüssel werden nicht protokolliert. Hinzu kommen ein Diagnoseprotokoll des Explorer-Vorschau-Handlers mit den Pfaden angezeigter PDF-Dateien, ein Betriebsprotokoll des Druckdienstes sowie lokale Einrichtungsprotokolle des Druckers und Druckdienstes.
  • Zwecke: Lokale Fehleranalyse, Nachvollziehbarkeit technischer Abläufe und Untersuchung von Leistungsproblemen.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; MEYER EDV hat auf diese Protokolle keinen Zugriff. Soweit die Voreinstellung MEYER EDV zuzurechnen ist, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO mit dem Interesse an technischer Stabilität und Fehlerbehebung.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Keine automatische Übermittlung. Erst wenn Sie ein Protokoll kopieren oder in einen Supportbericht aufnehmen und versenden, erhalten die von Ihnen gewählten Empfänger diese Daten. Für den Supportversand gilt Abschnitt 4.2. Kein Drittlandtransfer durch die lokale Protokollierung selbst.
  • Speicherung, Häufigkeit und Dauer: Ereignisbezogene Speicherung unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\logs\meyer.log. Die Protokolle rotieren mit einem Gesamtumfang von ungefähr 4 MB, entsprechend zweimal 2 MB; ältere Daten werden bei Erreichen der Größenbegrenzung überschrieben. Zusätzlich besteht ein Ringpuffer mit höchstens 4.000 Zeilen im Arbeitsspeicher. Die Rotation ist größen- und nicht zeitgesteuert: Bei geringer Nutzung können Einträge entsprechend länger erhalten bleiben. Das Protokollverzeichnis bleibt nach Deinstallation bestehen. Über Einstellungen > Protokoll > „Protokolle leeren“ können Sie die Anwendungsprotokolle manuell leeren. Das Explorer-Diagnoseprotokoll liegt unter %USERPROFILE%\AppData\LocalLow\MEYER\logs\explorer_preview.log und wird ab 2 MB geleert; die Funktion „Protokolle leeren“ erfasst auch dieses Protokoll. Der Druckdienst schreibt zusätzlich in %ProgramData%\MEYER\spoolsvc.log; dieses Protokoll rotiert mit höchstens 1 MB zuzüglich einer Vorgängerdatei. Die Betriebs- und Einrichtungsprotokolle des Druckdienstes und Druckers unter %ProgramData%\MEYER werden bei der Deinstallation entfernt. Eine gesonderte manuelle Bereinigung dieser zusätzlichen Protokolldateien ist durch Sie beziehungsweise die Geräteadministration möglich.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Die allgemeine lokale Protokollierung ist bei Auslieferung eingeschaltet und lässt sich nicht abschalten. Die ausführliche DEBUG-Protokollierung ist standardmäßig ausgeschaltet und kann unter Einstellungen > Protokoll über log/verbose gesteuert werden. Dieser Schalter schaltet die allgemeine Protokollierung nicht aus. Zur Abschaltung der Explorer-Vorschau-Komponente siehe Abschnitt 3.7.

3.9 Virtueller Drucker „MEYER PDF“

  • Daten und Herkunft: Aus anderen Programmen übergebene Druckinhalte, daraus erzeugte PDF-Dateien und auftragsbezogene Metadaten. Zur Zuordnung wird die Windows-Druckauftragsidentität verwendet. Dateinamen enthalten eine Auftragskennung, eine Nutzerzuordnung und einen Zeitbezug.
  • Zweck: Zuverlässige Entgegennahme und nutzerbezogene Bereitstellung einzelner Druckaufträge zur anschließenden Bearbeitung, Speicherung, E-Mail-Übergabe oder Verwerfung.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; Endgerätezugriff nach Abschnitt 8.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Windows-Drucksystem, lokaler Systemdienst MeyerPdfSpoolSvc und die unter Ihrem Benutzerkonto laufende Anwendung. Kein automatischer Versand an MEYER EDV und kein Drittlandtransfer. Eine ausgewählte E-Mail-Weitergabe ist ein gesonderter Vorgang nach Abschnitt 4.4.
  • Speicherung, Ablauf und Dauer: Der beim Systemstart gestartete Dienst nimmt Druckdaten über die lokale Named Pipe \\.\pipe\MeyerPdfSpoolSvc entgegen. Je Druckauftrag entsteht eine eigene Datei unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\spool\pending\job_<uuid>_<user>_<ts>.pdf mit einer Begleitdatei; für den Empfang besteht außerdem eine lokale Zwischenablage unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\spool\recv. Die Anwendung liest die Ihrem Benutzer zugeordnete Ablage und bietet die weitere Behandlung an. Der nutzerbezogene Spool-Store bleibt bei Deinstallation erhalten. Geöffnete, verworfene und erfolgreich gespeicherte Aufträge werden aus der Auftragsablage gelöscht; beim Speichern wird die Datei in den gewählten Ablageordner verschoben. Bei der E-Mail-Funktion entsteht eine dauerhafte Kopie im gewählten Ablageordner, standardmäßig im Dokumente-Ordner; diese bleibt bis zu Ihrer Löschung bestehen. Unbearbeitete Aufträge bleiben unbefristet gespeichert und werden bei jedem Programmstart erneut angeboten; eine altersabhängige Löschung erfolgt nicht. Verwaiste Teildateien werden nach 60 Sekunden und leere Reservierungen nach 20 Sekunden gelöscht. Die zusätzliche Dienst-Zwischenablage unter %ProgramData%\MEYER\spoolsvc\recv wird nach Zustellung geleert. Der virtuelle Drucker ist ohne die Windows-Option „Gedruckte Dokumente beibehalten“ eingerichtet. Im Windows-Spooler bleibt ein Auftrag nur bis zur Entgegennahme durch den Vermittlerdienst über die lokale Pipe; anschließend löscht Windows ihn.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Die Verarbeitung erfolgt, wenn Sie oder eine andere von Ihnen verwendete Anwendung den virtuellen Drucker auswählen. Die Auftragsablage ist für diese Druckfunktion erforderlich.

Zurückgehaltene Druckaufträge: Kann der Dienst einen Auftrag keinem Benutzer eindeutig zuordnen, wird er nicht zugestellt und auch später nicht automatisch nachgeliefert. Er bleibt mit vollständigem Dokumentinhalt in %ProgramData%\MEYER\spoolsvc\recv; Zugriff haben nur SYSTEM und Administratoren. Die Aufbewahrung dient der Vermeidung eines Dokumentverlusts. Unser Kundenhinweis und der Administrator-Ablauf sehen eine organisatorische Prüfung spätestens 30 Tage nach Eingang vor. Die zuständige Administration organisiert die Kontrolle und gibt Dokumente nur an eindeutig berechtigte Empfänger heraus. Nicht mehr benötigte Aufträge und Sicherungskopien werden gelöscht. Bei weiterhin unklarer Zuordnung entscheidet die zuständige Stelle über eine befristete Aufbewahrung mit festem Enddatum oder die Löschung. Das Programm löscht gehaltene Aufträge nicht nach Zeitablauf, zeigt sie nicht an und erinnert nicht an diese Prüffrist.

In den Versionen 1.55 bis 1.55.2 verhinderte ein fehlender Programmbestandteil die Zuordnung von Druckaufträgen, sodass diese in der Dienst-Zwischenablage zurückgehalten wurden. Das Update auf 1.55.3 stellt solche Altaufträge nicht automatisch nach. Falls Sie Dokumente vermissen, wenden Sie sich an die zuständige Administration. Die Deinstallationsprogramme der Versionen 1.55 bis 1.55.2 lassen diese Ablage bestehen. Ab Version 1.55.3 wird sie ohne gehaltene Aufträge entfernt. Bei interaktiver Deinstallation mit gehaltenen Aufträgen erscheint eine Warnung; voreingestellt ist, sie zu behalten. Gelöscht wird nur nach ausdrücklicher Bestätigung. Ohne Bestätigung und bei stiller Deinstallation bleiben die Aufträge mit ihrem Zugriffsschutz erhalten.

Die Ablage ist durch Windows-Zugriffsrechte nutzerbezogen geschützt; andere Standardnutzer erhalten keinen regulären Zugriff auf fremde Auftragsdateien. SYSTEM und Administratoren verfügen über weitergehende Rechte. Dies ist Zugriffsschutz, keine Verschlüsselung.

Die Dienst-Pipe weist Remote-Clients zurück und öffnet keinen TCP-/UDP-Netzwerkport. Ihre Zugriffsberechtigung umfasst SYSTEM, Administratoren und authentifizierte lokale Benutzer. SYSTEM und Administratoren haben Vollzugriff; die Rechte authentifizierter lokaler Benutzer sind eingeschränkt und umfassen insbesondere nicht die Änderung der Zugriffsrechte, die Übernahme des Eigentums oder die Erstellung einer weiteren Pipe-Instanz. Die Berechtigung zur Pipe-Nutzung ist von den Zugriffsrechten auf die nutzerbezogenen Auftragsdateien zu unterscheiden. Ein Schutz gegenüber lokalen Administratoren wird damit nicht zugesichert.

3.10 Ausgabe auf andere Drucker

  • Daten und Herkunft: Von Ihnen zum Drucken ausgewählte Dokumentseiten sowie Druckeinstellungen und technische Auftragsinformationen.
  • Zweck: Ausgabe auf dem von Ihnen ausgewählten Drucker.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; bei einer Weitergabe an einen extern betriebenen Druckdienst ist dessen Einbindung zusätzlich durch den jeweiligen Verantwortlichen zu beurteilen.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Windows-Drucksystem, eingesetzter Druckertreiber und ausgewählter Drucker beziehungsweise dessen Betreiber. MEYER EDV erhält die Druckdaten nicht. Ein möglicher Transfer außerhalb Ihres Geräts hängt vom eingerichteten Druckziel ab; MEYER | PDF bringt keinen eigenen Cloud-Druckdienst mit.
  • Speicherung und Dauer: Temporäre Programmdateien nach Abschnitt 3.7; gegebenenfalls zusätzliche Verarbeitung im Windows-Spooler und im ausgewählten Drucker. Die Druckdaten werden an das Windows-Drucksystem und den eingerichteten Druckertreiber übergeben. Die Windows-Druckwarteschlange für andere Drucker wird von Windows beziehungsweise dem jeweiligen Treiber verwaltet. Die Aufbewahrung im Drucker oder Druckserver richtet sich nach dem konkret eingesetzten Gerät beziehungsweise Dienst.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Freiwilliger Druckaufruf. Ohne Übergabe der Druckdaten kann der gewählte Druckauftrag nicht ausgeführt werden.

3.11 Scannen

  • Daten und Herkunft: Geräte- und Verbindungsangaben des ausgewählten Scanners, Scanparameter, Scanaufträge und vom Scanner zurückgelieferte Bilddaten.
  • Zweck: Erkennung und Auswahl eines Scanners sowie Übernahme eingescannter Seiten in die lokale Dokumentbearbeitung.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2; Endgerätezugriff nach Abschnitt 8.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Der von Ihnen eingesetzte Scanner, lokale WIA-/TWAIN-Komponenten und bei eSCL/AirScan das lokale Netzwerk. Scanaufträge werden an den Scanner gesendet; die Bilddaten gelangen vom Scanner zur Anwendung. Kein Versand an MEYER EDV und kein durch die beschriebene LAN-Verarbeitung veranlasster Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Scannerkonfigurationen unter scanner/* in der Registry; übernommene Seiten in den von Ihnen gespeicherten Dokumenten. Je gescannter Seite entsteht eine PNG-Datei im privaten Sitzungsordner unter %TEMP%\MEYER-PDF. Nach Übernahme der Seite wird diese Zwischenkopie gelöscht. Bei Abbruch oder Fehler werden die Scan-Dateien mit dem Sitzungsordner beim Beenden beziehungsweise nach einem Absturz beim nächsten Start gelöscht. Ergänzend gelten die Bereinigungsregeln nach Abschnitt 3.7.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Freiwillige Funktion. Für einen Scan sind die Gerätekommunikation und die Verarbeitung der Bilddaten erforderlich.

eSCL/AirScan verwendet mDNS mit den Diensttypen _uscan._tcp beziehungsweise _uscans._tcp und anschließend HTTP oder HTTPS zum jeweiligen Gerät. Die HTTP-Verbindung ist nicht durch TLS geschützt; HTTPS verschlüsselt den jeweiligen Transport.

3.12 Lokale Weitergabe von Dateiargumenten zwischen Programminstanzen

  • Daten und Herkunft: Dateiargumente, insbesondere Dateipfade, die beim Öffnen einer Datei an eine bereits laufende Programminstanz übergeben werden.
  • Zweck: Öffnen der angeforderten Dateien in der vorhandenen Anwendung.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Ausschließlich die lokale Programminstanz über eine nach Benutzer und Sitzung benannte QLocalServer-Pipe. Kein Netzwerkport, kein externer Empfänger und kein Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Übertragung zur Bearbeitung des Öffnungsbefehls; Dateipfade können anschließend in den beschriebenen Dateiverlauf oder in lokale Protokolle eingehen. Für deren Aufbewahrung und Löschung gelten die Abschnitte 3.3 und 3.8.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Technischer Bestandteil des von Ihnen ausgelösten Dateiöffnens bei bereits laufender Anwendung.

3.13 Lokale Supportpakete und Fehlerablagen

  • Daten und Herkunft: Bei aktiv erstellten Supportpaketen je nach Auswahl Anfragebeschreibung, Systeminformationen, Programmzustand, Protokolle und Screenshot; optional Bildschirmaufnahmen und Dokumentkopien. Ein Supportpaket kann insbesondere anfrage.txt, system.json, zustand.json und beigefügte Dateien enthalten. Geheimnisse in Zustandsdaten werden maskiert. Screenshots, Aufnahmen und Dokumentkopien können dennoch personenbezogene Daten und vertrauliche Inhalte enthalten. Bei unbehandelten Programmfehlern entsteht bei eingeschalteter automatischer Fehlerablage zusätzlich ein lokaler Fehlerbericht. Ein Bildschirmfoto des Programmfensters kommt nur hinzu, wenn Sie dies ausdrücklich einschalten; diese Aufnahme ist standardmäßig ausgeschaltet. Ein solches Bildschirmfoto kann die sichtbare Dokumentseite zeigen. Der Fehlerbericht enthält den Programmzustand mit Dokumentpfad und -titel, Seitenzahlen, letzten Aktionen und Einstellungen mit maskierten Geheimnissen, die Fehlermeldung und das Protokoll. Persönliche Einstellungen wie Zuletzt-Liste, Formularprofil, Kommentarautor, Support-Kontakt, Stempel, Speicher- und Ablageordner, eigenes Wörterbuch, letzter Stapelauftrag und Gerätebezeichnung werden nicht aufgenommen. Die Dokumentdatei selbst wird dieser automatischen Ablage nicht beigefügt.
  • Zwecke: Zusammenstellung nachvollziehbarer Angaben zu einem Problem und Vorbereitung einer von Ihnen kontrollierten Supportanfrage; bei automatischen Fehlerablagen lokale Diagnose unbehandelter Programmfehler.
  • Rechtsgrundlage: Aktiv erstellte Supportpakete: Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit für einen Vertrag mit Ihnen erforderlich, sonst Buchst. f mit dem Interesse an der Fehlerbehebung. Automatische Fehlerablagen: wie Abschnitt 3.8. Zusätzliche Aufnahmen wie Bildschirmfotos und Dokumentkopien sind freiwillig; sie werden nur auf Ihre ausdrückliche Auswahl aufgenommen.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Durch die lokale Erstellung noch keine Übermittlung. Kein Drittlandtransfer. Ein Versand erfolgt nur durch eine zusätzliche Nutzerhandlung nach Abschnitt 4.2.
  • Speicherung, Häufigkeit und Dauer: Unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\Support entstehen bei aktiv erstellten Berichten zeitbezogene Unterverzeichnisse und ZIP-Archive. Bei unbehandelten Programmfehlern werden dort bei aktivierter Fehlerablage zusätzlich automatisch lokale Fehlerverzeichnisse angelegt, höchstens einmal pro Minute. Das Verzeichnis bleibt bei Deinstallation erhalten. Aktiv erstellte Supportpakete enthalten die von Ihnen eingeschlossenen Angaben und Dateien und werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Für automatische Fehlerablagen gilt die oben beschriebene Zusammenstellung; ein Bildschirmfoto kommt nur bei ausdrücklicher Aktivierung hinzu. Es bleiben höchstens die letzten fünf Fehlerberichte und keiner länger als 14 Tage erhalten. Die Bereinigung wird beim Start, danach alle sechs Stunden und nach jedem neuen Fehlerbericht geprüft. „Support-Berichte leeren“ löscht den gesamten Support-Ordner. Zur Bereinigung können Sie die lokalen Berichts- und Fehlerverzeichnisse sowie ZIP-Archive unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\Support auch manuell löschen. Das lokale Support-ZIP ist nicht verschlüsselt; enthaltene Dokumentkopien passwortgeschützter PDFs behalten ihren Passwortschutz.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Das aktive Zusammenstellen und Versenden eines Supportpakets ist freiwillig. Die automatische lokale Fehlerablage ist standardmäßig eingeschaltet und lässt sich unter Einstellungen > Protokoll > „Automatische Fehlerablage“ abschalten. Ein Bildschirmfoto bei automatischen Fehlerberichten ist standardmäßig ausgeschaltet und wird nur nach ausdrücklicher Aktivierung aufgenommen.

Prüfen Sie vor einem Versand insbesondere Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Dateipfade und beigefügte Dokumente. Die Maskierung von Geheimnissen in Zustandsdateien bedeutet nicht, dass alle anderen Bestandteile automatisch anonymisiert werden.

3.14 Windows-Integration, Autostart und Einrichtungsentscheidungen

  • Daten und Herkunft: Installations- und Einrichtungsentscheidungen, Windows-Dateizuordnungen, benutzerkontobezogene Konfigurationseinträge und Startbefehle. Beim Freigeben einer gesperrten Explorer-Vorschau wird außerdem die Internet-Markierung der betroffenen Datei verarbeitet.
  • Zwecke: Aufruf des Programms über Desktop und Explorer, Öffnen von PDF-Dateien, Bereitstellung des virtuellen Druckers und der Vorschau sowie automatischer Programmstart im Infobereich beziehungsweise beim Drucken auf „MEYER PDF“.
  • Rechtsgrundlage: Rollenabgrenzung nach Abschnitt 2.2; die gesonderte Beurteilung dieser Endgerätezugriffe erfolgt nach Abschnitt 8.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Lokale Windows-Komponenten, Installer und Anwendung. Durch die Einrichtung selbst keine Übermittlung an MEYER EDV und kein Drittlandtransfer.
  • Speicherung und Dauer: Die Integrationen werden in der lokalen Windows-Konfiguration eingerichtet und bleiben bis zu ihrer Entfernung beziehungsweise Deinstallation bestehen. Das benutzerbezogene Explorer-Kontextmenü lässt sich unter Einstellungen > Allgemein > Explorer-Kontextmenü entfernen beseitigen. Unter Einstellungen > PDF-Drucker entfernt das Abwählen von „Autostart“ sowohl den benutzerbezogenen Autostart-Eintrag als auch die geplante Aufgabe „MEYER PDF Druckstart“. Die Deinstallation entfernt die genannten Windows-Integrationen. Gespeicherte Einrichtungsentscheidungen liegen in der Registry; für die verbleibenden Programmeinstellungen gilt Abschnitt 3.3.
  • Pflicht/Freiwilligkeit und Voreinstellungen: Im mit Administratorrechten ausgeführten Installer sind Desktop-Verknüpfung, PDF-Drucker samt Vermittlerdienst, Explorer-Vorschau/Miniaturansichten und Explorer-Rechtsklickmenü standardmäßig ausgewählt und abwählbar. Der maschinenweite Eintrag in „Öffnen mit“ für PDF-Dateien erfolgt ohne gesondertes Auswahlkästchen. Beim ersten Programmstart werden ohne Nachfrage zusätzlich ein benutzerbezogenes Explorer-Kontextmenü, ein Autostart-Eintrag im Infobereich und die Druckstart-Aufgabe eingerichtet. Die verfügbaren Rückwege sind vorstehend beschrieben. Die Dialoge zu weiteren Einrichtungsentscheidungen und deren lokale Speicherung sind in Abschnitt 8 erläutert.

4. Lizenzierung und sonstige externe Verarbeitungen

4.1 Testphase, Lizenzaktivierung, Validierung und Deaktivierung

Daten und Herkunft

Zur Verwaltung der Testphase werden deren Beginn und die zugesagte Dauer lokal je Windows-Benutzerkonto gespeichert. Die volle Pro-Testphase dauert 60 Tage und ist ohne Schlüssel nutzbar; eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. In Version 1.55.3 beginnt eine neue Testphase erst, wenn Sie die Lizenzbedingungen über ein nicht vorbelegtes Kontrollkästchen akzeptieren und „Kostenlose 60-Tage-Testphase starten“ betätigen. Die Lizenzbedingungen können zuvor aufgerufen und gespeichert werden. Die Datenschutzinformation wird getrennt zur Information angezeigt; die Annahme der Lizenzbedingungen ist keine Einwilligung in die Datenverarbeitung.

Erst mit diesem Start speichert das Programm Testbeginn, zugesagte Testdauer und den Annahmevermerk mit Datum, Programmversion, Quelle und Kennung der angenommenen Fassung lokal in der Registry. Ein später kleinerer Serverwert verkürzt die gespeicherte Testdauer nicht. Ohne Start der Testphase und ohne Lizenz bleiben Ansehen, Navigation, Zoom, Suche, Drucken und Medienwiedergabe nutzbar. Der Teststart wird beim nächsten sichtbaren Programmstart erneut angeboten und kann auch unter Einstellungen > Lizenz aufgerufen werden. Ein Hintergrundstart beginnt keine Testphase. Bereits vor Version 1.55.3 begonnene Testphasen laufen ohne neue Annahme weiter.

Für die dauerhaft nutzbare Free-Edition und für Pro-Lizenzen ist eine Schlüsselaktivierung vorgesehen. Nach Ablauf der Testphase stehen ohne aktivierten Schlüssel nur die schlüssellosen Funktionen wie Ansehen, Navigation, Suche, Drucken und Medienwiedergabe zur Verfügung; die erweiterten Free-Funktionen setzen einen aktivierten kostenlosen Free-Schlüssel voraus.

Die Aktivierung einer vorhandenen Lizenz verlangt keine neue Zustimmung zu Lizenzbedingungen und speichert keinen neuen Annahmevermerk. Das gilt auch auf einem weiteren Windows-Benutzerkonto und nach dem lokalen Löschen der Lizenz- und Testdaten. Die Einbeziehung der Lizenzbedingungen erfolgt beim Bezug der Lizenz; der Reiter Lizenz verlinkt Lizenzbedingungen und Datenschutzinformation zur Information.

Bei der Lizenzierung verarbeitet MEYER | PDF:

  • Lizenzschlüssel;
  • eine freiwillig eingegebene Gerätebezeichnung, standardmäßig leer, mit höchstens 60 Zeichen;
  • Programmversion sowie Betriebssystem nur bei freiwilliger Aktivierung der entsprechenden Option unter Einstellungen > Lizenz; die Betriebssystemübermittlung ist standardmäßig ausgeschaltet;
  • gesonderte SHA-256-Hashwerte aus MachineGuid und System-UUID; fehlt eines dieser Merkmale, wird ersatzweise die Seriennummer des ersten Datenträgers verwendet. Die CPU-ID wird seit Version 1.55.3 nicht mehr erhoben;
  • zurückgelieferte Lizenzinformationen, insbesondere Edition, Modell und Gültigkeitsende.

Der Windows-Rechnername wird seit Version 1.55.1 nicht mehr übertragen. Die freiwillige Gerätebezeichnung können Sie unter Einstellungen > Lizenz eingeben. Bei Aktivierungen aus Versionen vor 1.55.1 können serverseitig noch die damals übertragenen Windows-Rechnernamen gespeichert sein.

Die ursprünglichen Gerätekennungen werden lokal ausgelesen. Übertragen werden daraus feldweise gebildete Hashwerte nach dem beschriebenen Verfahren aus Salt, Feldbezeichnung und normalisiertem Feldwert; die ursprünglichen Gerätekennungen werden nicht an den Lizenzserver übermittelt. Für die Geräteerkennung ist eine Übereinstimmung von mindestens zwei Feldern vorgesehen.

Die zwei Merkmale dienen der Wiedererkennung eines Geräts und der Durchsetzung der Gerätezahl: Free ist für eine Person auf einem Gerät vorgesehen, Pro für eine Person auf bis zu zwei eigenen Geräten. Auch eine ältere Aktivierung mit vier Merkmalen kann mit den zwei aktuellen Merkmalen wiedererkannt werden. Nach einer Windows-Neuinstallation kann sich die MachineGuid ändern; das Gerät kann dann einen weiteren Geräteplatz belegen. Alte Geräteplätze können über Deaktivierung oder das Kundenportal freigegeben werden.

Diese Hashwerte sind nicht anonym: Zusammen mit dem Lizenzschlüssel und gegebenenfalls der freiwilligen Gerätebezeichnung können sie einem Gerät und gegebenenfalls einer Person zugeordnet werden.

Bei der Internetverbindung wird außerdem die öffentliche IP-Adresse technisch für die Kommunikation verwendet. Der Lizenzmanager speichert je aktiviertem Gerät die Lizenzzuordnung, die übermittelten Fingerprint-Hashwerte, die freiwillige Gerätebezeichnung beziehungsweise bei Altaktivierungen den damals übertragenen Windows-Rechnernamen, gegebenenfalls Betriebssystem, Programmversion, Zeitpunkt der ersten und letzten Prüfung, die zuletzt gesehene IP-Adresse, Status und gegebenenfalls Sperrdatum und Sperrgrund. Ältere Aktivierungen können zusätzlich Hashwerte der Datenträger-Seriennummer und CPU-ID enthalten. Im Gerätedatensatz wird nur die letzte IP-Adresse vorgehalten. Je Lizenz werden Lizenzschlüssel, Modell, Laufzeit, Hauptversionsbereich, Status und Bestellbezug gespeichert. Hinzu kommen Zugriffsprotokolle des Webservers beziehungsweise Reverse-Proxys mit IP-Adresse, Zeitstempel, Anfrage und Statuscode.

Zwecke

Aktivierung der gewählten Edition, Zuordnung der zulässigen Geräte, Prüfung von Gültigkeit und Widerruf, Verwaltung der Testphase und Freigabe eines Geräteplatzes bei Deaktivierung. Der lokale Annahmevermerk dokumentiert die Annahme der Lizenzbedingungen vor dem Beginn einer neuen Testphase.

Rechtsgrundlage

  • Lizenzschlüssel, Gerätekennungen, Lizenz- und Prüfdaten: Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, wenn Sie selbst Vertragspartner sind. Nutzen Sie die Lizenz eines Unternehmens, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse an der Lizenzverwaltung und dem Schutz vor unberechtigter Nutzung. Die zwei Gerätekennungen und das Ersatzmerkmal sind erforderlich, weil sich die vereinbarte Gerätezahl sonst nicht prüfen lässt; das gilt auch für die auf ein Gerät begrenzte Free-Lizenz.
  • E-Mail-Adresse einer kostenlosen Registrierung: Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, wenn Sie die Lizenz für sich selbst registrieren; bei Ansprechpartnern eines Unternehmens Buchst. f mit dem Interesse an der Zuordnung und Verwaltung der Lizenz.
  • Freiwillige Gerätebezeichnung und Betriebssystemangabe, Rechnernamen und zusätzliche Hashwerte aus Altaktivierungen: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO mit dem Interesse an der Wiedererkennung eigener Geräte, bis zur Löschung nach den nachstehenden Fristen.
  • Lokaler Annahmevermerk zur Testphase: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO mit dem Interesse am Nachweis der angenommenen Fassung. Er bleibt auf Ihrem Gerät.

Empfänger/Auftragsverarbeiter

Empfänger und Betreiber des Lizenzdienstes ist die MEYER EDV GmbH über https://license.meyer-edv.cloud. Der Lizenzserver steht auf eigener Hardware von MEYER EDV in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Netzanbindung ist active 1 GmbH, Kritenbarg 66, 22391 Hamburg. Das Unternehmen stellt ausschließlich Raum, Strom und Netz zur Verfügung (Colocation) und hat keinen Zugriff auf die Daten. Administration, Fernzugriffe und Datensicherungen erfolgen ausschließlich durch MEYER EDV selbst. Weitere Auftragsverarbeiter für den Lizenzdienst werden nicht eingesetzt.

Die Speicherung des Testbeginns, der zugesagten Dauer und des Annahmevermerks erfolgt lokal; dieser Annahmevermerk wird nicht an MEYER EDV übermittelt.

Drittlandtransfer und Garantien

Die beschriebene unmittelbare Verbindung führt zu einem Lizenzserver in Deutschland.

Auch Administration und Fernzugriffe erfolgen ausschließlich aus Deutschland; Sicherungen liegen auf eigener Hardware von MEYER EDV in Deutschland. Für den Lizenzdienst findet einschließlich Infrastruktur, Datensicherungen und Administration keine Verarbeitung außerhalb des EWR statt.

Speicherung, Verbindung und Dauer

Die Verbindung erfolgt über HTTPS/TLS. Regelmäßige Onlineprüfungen erfolgen höchstens einmal innerhalb von 14 Tagen; Aktivierung und Deaktivierung sind gesonderte, von Ihnen veranlasste Vorgänge.

Die Serverantwort ist mit Ed25519 signiert und wird nur bei gültiger Signatur gespeichert. Das lokale Paket liegt unter %LOCALAPPDATA%\MEYER\license\license.json und enthält unter anderem licenseKey, payload und signature. Die digitale Signatur schützt die Echtheit und Unverändertheit, sie verschlüsselt die Datei nicht.

Die Offline-Nutzung gilt bis zum im signierten Paket enthaltenen validUntil. Daraus folgt keine pauschale Verlängerung einer bereits abgelaufenen befristeten Lizenz.

Die lokale Lizenzdatei wird bis zur Deaktivierung beziehungsweise bis zum Ablauf aufbewahrt; das Verzeichnis wird bei Deinstallation jedoch nicht entfernt.

Die lokalen Angaben zu Testbeginn, zugesagter Dauer und Annahme der Lizenzbedingungen gehören zu den Registry-Einstellungen nach Abschnitt 3.3. Sie bleiben bei Deinstallation erhalten. Unter Einstellungen > Pfade entfernt „Lizenz- und Testdaten löschen“ die lokale Lizenzdatei, Produktinformationen, Testzähler, den Annahmevermerk und die Gerätebezeichnung. Sie können die betreffenden Registry-Einträge beziehungsweise den Programmeinstellungsschlüssel auch manuell löschen. Das lokale Löschen beendet keinen Vertrag und löscht nicht die serverseitigen Daten. Eine vorhandene Lizenz kann danach ohne erneute Annahme aktiviert werden; eine neue Testphase beginnt nur nach erneuter Annahme der Lizenzbedingungen.

Für die serverseitigen Lizenz- und Gerätedaten gelten die Fristen des Lizenzmanagers. Er setzt sie täglich automatisch durch und veröffentlicht sie unter https://license.meyer-edv.cloud/api/v1/client/retention (Fassung 2026-11-05a):

  • Zuletzt gesehene IP-Adresse eines aktivierten Geräts: 30 Tage nach der letzten Lizenzprüfung; der übrige Datensatz bleibt bestehen.
  • Freigegebenes oder storniertes Gerät samt Fingerprint-Hashwerten, Gerätebezeichnung beziehungsweise Rechnername aus Altaktivierungen, Betriebssystem, Programmversion und Prüfzeitpunkten: 90 Tage nach der Freigabe.
  • Free-, Test- und Promo-Registrierungen, die nie auf einem Gerät aktiviert wurden: 180 Tage nach der Ausstellung.
  • Beendete Lizenz samt ihrer Aktivierungen: 365 Tage nach Ablauf oder Widerruf, sobald kein aufbewahrungspflichtiger Beleg mehr auf sie verweist.
  • Kundendaten eines Kaufs: solange eine Lizenz besteht; E-Mail-Adresse danach 365 Tage, Ansprechpartner und Telefon sofort, Rechnungsanschrift und USt-IdNr. nur solange ein Beleg sie erfordert.
  • Berechtigungsdaten einer laufenden Lizenz und ihrer aktiven Geräte: solange die Lizenz gilt oder ein Gerät aktiviert ist. Dauerlizenzen behalten diese Daten unbegrenzt.
  • Buchungsbelege: gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren ab Ende des Kalenderjahres; sie verlängert IP- und Gerätedaten nicht.

Anfragen zu Auskunft und Löschung dieser Daten richten Sie an license@meyer-edv.cloud. Die E-Mail-Adresse einer kostenlosen Registrierung bleibt gespeichert, solange die Free-Lizenz besteht, oder bis zu Ihrem Widerspruch oder Löschwunsch. Die Folgen einer Entfernung der Adresse sind im Abschnitt „Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)“ am Anfang dieser Erklärung beschrieben.

Die Zugriffsprotokolle des Webservers beziehungsweise Reverse-Proxys werden 14 Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Sicherungskopien liegen auf eigener Hardware von MEYER EDV in Deutschland. Die Sicherungen rotieren über 14 Tage; ältere Sicherungen werden überschrieben. Eine Löschung im Produktivsystem ist damit spätestens nach weiteren 14 Tagen auch in den Sicherungen wirksam. Zugriff auf die Sicherungen hat ausschließlich MEYER EDV.

Pflicht/Freiwilligkeit

Die Lizenzierung ist für die Nutzung der jeweiligen aktivierten Free- oder Pro-Edition erforderlich. Ohne Übermittlung der technisch verlangten Aktivierungsdaten kann die Aktivierung nicht durchgeführt werden. Die Gerätebezeichnung und die Betriebssystemangabe sind freiwillig und für die Aktivierung nicht erforderlich. Für die dokumentierte schlüssellose Testphase und die danach verbleibenden schlüssellosen Funktionen ist keine solche Aktivierung erforderlich.

Kostenlose Registrierung und Kauf

Den kostenlosen Free-Lizenzschlüssel beantragen Sie über https://www.meyer-edv.com/meyer-pdf/free unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse. Der Lizenzmanager erzeugt den Schlüssel; die Zustellung erfolgt per E-Mail. Name und E-Mail-Adresse sind dafür Pflichtangaben. Die Registrierung findet außerhalb der Desktop-Anwendung statt.

Bei Käufen über unseren Onlineshop unter https://www.meyer-edv.com/meyer-pdf/kaufen ist Polar Software Inc., 3500 South DuPont Highway, Dover, DE 19901, USA (Polar) Verkäufer und verarbeitet die Daten der Bestell- und Zahlungsabwicklung für den eigenen Verkauf in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung; ergänzende Informationen finden Sie in Polars Datenschutzinformation unter https://polar.sh/legal/privacy-policy. MEYER EDV GmbH ist Lizenzgeber. Polar nennt für Übermittlungen in die USA Angemessenheitsbeschlüsse oder die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 45, 46 DSGVO); Kopien erhalten Sie über Polar. Zahlungsdaten geben Sie ausschließlich bei Polar ein; MEYER EDV erhält sie nicht.

Von Polar erhält MEYER EDV als Ereignisbenachrichtigung Bestell- und Kundendaten, insbesondere E-Mail-Adresse, Rechnungsname und Rechnungsanschrift, Land sowie Bestell- und gegebenenfalls Abonnementbezug. Sie dienen der Ausstellung, Zustellung und Zuordnung des Lizenzschlüssels. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, wenn Sie selbst Käufer sind, bei Ansprechpartnern und abweichenden Rechnungsempfängern Buchst. f mit dem Interesse an der korrekten Zuordnung der Lizenz, für aufbewahrungspflichtige Belege Buchst. c in Verbindung mit § 147 AO und § 14b UStG. Die Nutzlast dieser Benachrichtigungen wird nach erfolgreicher Verarbeitung sofort, sonst nach 90 Tagen gelöscht; für die Kundendaten gelten die Fristen des Lizenzmanagers.

Annahme der Lizenzbedingungen

Bei Kauf und Free-Anforderung speichern wir zu Ihrer Lizenz, welche Fassung der Lizenzbedingungen Sie angenommen haben, und den Zeitpunkt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO mit dem Interesse am Nachweis der vereinbarten Fassung. Die Angabe wird zusammen mit den zugehörigen Bestell- und Lizenzdaten nach den oben genannten Fristen gelöscht.

Widerruf und Kündigung eines Kaufs

Wenn Sie über https://www.meyer-edv.com/meyer-pdf/widerruf oder https://www.meyer-edv.com/meyer-pdf/kuendigen eine Erklärung abgeben oder sie uns auf anderem Weg senden, verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, die Angaben zum Vertrag, den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit, um den Eingang zu bestätigen, die Erklärung an Polar weiterzugeben, die Erstattung zu veranlassen und die Lizenz zu beenden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit es um Ihre Lizenz und unsere Zusage zum Widerruf geht, im Übrigen Buchst. f mit dem Interesse an der ordnungsgemäßen Abwicklung und am Nachweis. Empfänger ist Polar für den eigenen Verkauf wie oben beschrieben. Wir speichern die Angaben bis zum Ablauf der Verjährung, regelmäßig drei Jahre ab dem Ende des Jahres; soweit sie Handels- oder Geschäftsbriefe oder Buchungsbelege sind, sechs beziehungsweise acht Jahre.

4.2 Versand und Bearbeitung von Supportanfragen

  • Daten und Herkunft: Ihre E-Mail-Adresse und sonstigen von Ihnen angegebenen Kontaktdaten, Anfrageinhalt, Korrespondenz und das von Ihnen ausgewählte Supportmaterial nach Abschnitt 3.13. In der Auslieferungsfassung ist kein Upload-Ziel konfiguriert; ein Support-Upload findet daher nicht statt. Daten Dritter können aus von Ihnen beigefügten Dokumenten, Protokollen, Screenshots oder Bildschirmaufnahmen stammen.
  • Zwecke: Entgegennahme und Bearbeitung Ihrer Anfrage, Fehleranalyse, Rückfragen und Erarbeitung einer Problemlösung. Soweit der E-Mail-Verlauf Geschäftskorrespondenz ist, wird er außerdem aufbewahrt.
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für einen Vertrag mit der betroffenen Person erforderlich ist. Bei Anfragen von Beschäftigten und sonstigen Nichtvertragsparteien sowie für mitgesandte Daten Dritter Buchst. f mit dem Interesse an sachgerechter Kundenbetreuung und Fehlerbehebung; für aufbewahrungspflichtige Korrespondenz Buchst. c. Bitte senden Sie keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten mit, soweit die Anfrage sie nicht erfordert. Der Support ist keine Auftragsverarbeitung Ihrer Dokumente auf Ihre Weisung; dafür wäre vorab ein gesonderter Vertrag erforderlich.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter: MEYER EDV GmbH, insbesondere über info@meyer-edv.com. Der Versand erfolgt über das von Ihnen verwendete E-Mail-Programm und die von Ihnen eingerichteten E-Mail-Dienstleister. Ein Upload-Ziel ist nicht konfiguriert. Die Anwendung enthält kein automatisches Ticketsystem. Auch außerhalb der Anwendung wird kein Ticket- oder Helpdesksystem eingesetzt. Bei MEYER EDV liegen Supportanfragen im Postfach auf dem eigenen Mailserver mail1.meyer-edv.com. Dieser steht im Rechenzentrum in Frankfurt am Main. active 1 GmbH, Kritenbarg 66, 22391 Hamburg, stellt Raum, Strom und Netzanbindung ohne Zugriff auf die Daten bereit. Für E-Mails an info@meyer-edv.com ist neben unserem eigenen Mailserver relay.rzone.de (STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin) als Ausweich-Mailserver eingetragen; sendende Mailserver können deshalb bei Ausfall unseres Mailservers eine Übermittlung an STRATO versuchen. Ob dort Nachrichten angenommen oder zwischengespeichert werden, ist derzeit ungeklärt. Administration und Sicherungen der eigenen Infrastruktur erfolgen durch MEYER EDV selbst; weitere Supportdienstleister werden nicht eingesetzt.
  • Drittlandtransfer und Garantien: Die eigene Supportinfrastruktur von MEYER EDV verarbeitet die Daten in Deutschland. Administration und Fernzugriffe erfolgen ausschließlich durch MEYER EDV aus Deutschland; Sicherungen liegen auf eigener Hardware in Deutschland. Für diese eigene Infrastruktur gibt es keine Verarbeitung außerhalb des EWR. Für den weiterhin eingetragenen Ausweich-Mailserver von STRATO sind die Verarbeitungsorte und ein etwaiger Drittlandbezug nicht geklärt; die vorstehenden Angaben zur eigenen Infrastruktur gelten dafür nicht. Der von Ihnen eingerichtete Absender-Maildienst ist davon zu unterscheiden.
  • Speicherung und Dauer: Lokal verbleibende Pakete sind in Abschnitt 3.13 beschrieben. Mangels konfigurierten Uploads entsteht kein Support-Upload-Zwischenspeicher. Serverseitig liegen Anfragen und Korrespondenz im Postfach auf mail1.meyer-edv.com in Frankfurt am Main. Anhänge einschließlich Dokumentkopien, Bildschirmfotos, Bildschirmaufnahmen und Support-ZIP mit enthaltenen Protokollen werden drei Monate nach Abschluss des Supportfalls gelöscht. Soweit der E-Mail-Verlauf aus Anfrage und Antworten ohne Anhänge ein Handels- oder Geschäftsbrief oder ein Buchungsbeleg ist, wird er sechs beziehungsweise acht Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB); die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Sonstige Supportkorrespondenz wird gelöscht, sobald ihr Zweck entfällt. Die Löschfrist einer etwaigen Zwischenspeicherung bei STRATO ist nicht bekannt. Datensicherungen des eigenen Mailservers liegen auf eigener Hardware in Deutschland. Die Sicherungen rotieren über 14 Tage; ältere Sicherungen werden überschrieben. Eine Löschung im Produktivsystem ist damit spätestens nach weiteren 14 Tagen auch in den Sicherungen wirksam. Zugriff auf die Sicherungen hat ausschließlich MEYER EDV. Diese Supportfristen und Sicherungsregeln gelten nicht als Aufbewahrungsangaben für STRATO.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Der Versand erfolgt freiwillig und nur auf Ihre Veranlassung. Ohne ausreichende Fehlerbeschreibung kann die Bearbeitung erschwert oder unmöglich sein. Die Übersendung vollständiger Dokumente oder Bildschirmaufnahmen ist nicht pauschal Voraussetzung einer Supportanfrage.

Das Programm übermittelt keine Absturzberichte automatisch. Ein lokales ZIP-Archiv wird erst durch einen von Ihnen ausgelösten E-Mail-Versand extern zugänglich. Die Supportfunktion öffnet Ihr E-Mail-Programm über einen mailto-Aufruf ohne Anhang und markiert die ZIP-Datei im Explorer. Sie fügen die Datei selbst bei und lösen den Versand im Mailprogramm aus.

Das lokale Support-ZIP ist nicht verschlüsselt. Da kein Upload-Ziel konfiguriert ist, erfolgt keine Upload-Übertragung. Der Versandweg richtet sich nach Ihrem E-Mail-Programm und Mailanbieter. Es besteht keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des E-Mail-Empfangswegs. Der eigene Empfangsserver mail1.meyer-edv.com nimmt E-Mails für info@meyer-edv.com per TLS an. Für den weiterhin eingetragenen Ausweich-Mailserver wird angesichts der ungeklärten Nachrichtenannahme kein bestätigter Empfangsweg zugesichert. Dieser Transportschutz ersetzt keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachricht oder ihrer Anhänge.

4.3 Digitale Signaturen, Zertifikatsprüfung und Zeitstempel

  • Daten und Herkunft: Signatur- und Zertifikatsinformationen aus Dokumenten oder den von Ihnen eingesetzten Signaturmitteln; für Zeitstempel der Hashwert der Signatur und technische Verbindungsdaten einschließlich IP-Adresse. Zertifikate können Namen und Organisationsangaben enthalten. Die Anwendung führt keine externen Zertifikats-, OCSP-, CRL- oder AIA-Abrufe durch.
  • Zwecke: Lokale Erstellung digitaler PDF-Signaturen sowie Einholung eines Zeitstempels, wenn Sie selbst einen Zeitstempeldienst konfigurieren. Eine Signaturprüfung mit Netzwerkabrufen gibt es im Programm nicht. Beim Signieren werden keine Sperrinformationen abgerufen oder eingebettet. Ein Netzwerkzugriff erfolgt nur, wenn Sie einen Zeitstempeldienst eintragen; dann wird der Hashwert der Signatur an genau diese Adresse gesendet. Ein Zeitstempeldienst ist nicht voreingestellt.
  • Rechtsgrundlage: Für die lokale Signaturverarbeitung und den von Ihnen eingerichteten Zeitstempelabruf gilt Abschnitt 2.2; die Rechtsgrundlage bestimmt der Nutzer oder seine Organisation, insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b oder f DSGVO mit dem Interesse an Echtheit und Integrität.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter: Bei Zeitstempelabrufen der von Ihnen eingetragene Zeitstempelanbieter. Zertifizierungsstellen beziehungsweise deren Zertifikats- und Sperrstatusdienste werden vom Programm nicht kontaktiert. MEYER EDV erhält diese Zeitstempelanfragen nicht. Ein Zeitstempelabruf erfolgt nur an die von Ihnen eingetragene TSA-Adresse. MEYER EDV hat zu diesem von Ihnen gewählten Dienst keine Vertragsbeziehung. Die zusätzlichen Windows-Prüfungen sind nachfolgend gesondert erläutert.
  • Drittlandtransfer und Garantien: Empfänger und Länder der Zeitstempelanfragen hängen von der von Ihnen eingetragenen TSA-Adresse ab.
  • Speicherung und Dauer: Signatur- und Zeitstempelinformationen können Bestandteil des gespeicherten Dokuments sein und bleiben dort bis zu dessen Löschung. Die Anwendung legt keine Zertifikats- oder Sperrlisten-Caches an. Pfad der Zertifikatsdatei, Passwort, Signaturgrund und Zeitstempel-URL werden nicht gespeichert. Für von Ihnen bereitgestellte Zertifikats- und Schlüsseldateien gilt die Aufbewahrung am jeweiligen von Ihnen gewählten Speicherort. Die Speicherung von Anfrageprotokollen und Zeitstempelnachweisen beim Zeitstempeldienst richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Anbieter und dessen Datenschutzhinweisen. MEYER EDV erhält diese Anfragen nicht, kennt die anbieterbezogenen Speicherdauern nicht und hat auf die dortige Aufbewahrung keinen Einfluss.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Digitale Signaturen und die Konfiguration eines Zeitstempelservers sind optionale Funktionen. Beim Signieren erfolgen Netzwerkzugriffe nur bei eingetragenem Zeitstempeldienst. Ohne eingetragenen TSA-Dienst wird kein solcher Zeitstempel angefordert. Externe Zertifikats- und Sperrstatusabrufe durch die Anwendung finden nicht statt.

Windows kann zusätzlich auf Betriebssystemebene Authenticode-Zertifikats- und Sperrprüfungen vornehmen. Diese erfolgen unabhängig von der Anwendung und richten sich nach den Windows- und Zertifikatskonfigurationen.

4.4 Übergabe von PDFs an ein E-Mail-Programm

  • Daten und Herkunft: Das von Ihnen ausgewählte PDF beziehungsweise der bearbeitete Druckauftrag und die für die Mail-Übergabe verwendeten Angaben.
  • Zweck: Vorbereitung einer von Ihnen gewünschten Dokumentversendung.
  • Rechtsgrundlage: Lokale Nutzerverarbeitung nach Abschnitt 2.2. Die Rechtsgrundlage für die Weitergabe personenbezogener Dokumentinhalte an den gewählten Empfänger muss durch den jeweiligen Verantwortlichen vorliegen.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter: Zunächst das ausgewählte lokale E-Mail-Programm, beispielsweise ein von Ihnen eingerichteter Mailclient; bei anschließendem Versand die von Ihnen adressierten Empfänger und die von Ihnen verwendeten E-Mail-Dienstleister. MEYER EDV erhält die Dokumente dadurch nicht, sofern Sie nicht MEYER EDV als Empfänger auswählen.
  • Drittlandtransfer und Garantien: Abhängig von Ihrem Mailanbieter und dem Empfänger. MEYER | PDF legt hierfür keinen einheitlichen Empfänger und kein einheitliches Zielland fest. Bei geschäftlicher Nutzung sind entsprechende Dienstleister- und Transfergrundlagen durch die verantwortliche Organisation zu bestimmen.
  • Speicherung und Dauer: Die Dokumentdatei unterliegt den oben beschriebenen lokalen Regeln. Entwürfe, gesendete Nachrichten und Anhänge können zusätzlich im E-Mail-Programm und beim Mailanbieter gespeichert werden; deren Aufbewahrung richtet sich nach Ihrer Konfiguration und den Informationen des Anbieters. Bei geänderten oder unbenannten Dokumenten entsteht eine Anhangskopie unter %TEMP%\meyer_mail_*; bei passwortgeschützten Dokumenten bleibt derselbe Passwortschutz erhalten. Diese Kopie wird nach 24 Stunden automatisch gelöscht und kann über „Temporäre Dateien bereinigen“ in den Einstellungen oder manuell sofort gelöscht werden. Unveränderte gespeicherte Dateien werden direkt angehängt. Bei der Mail-Übergabe eines virtuellen Druckauftrags entsteht zusätzlich die dauerhafte Ablagekopie nach Abschnitt 3.9.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: Freiwillige Funktion. Eine Auswahl der Mail-Funktion ist von einer späteren tatsächlichen Versendung durch das E-Mail-Programm zu unterscheiden. MEYER | PDF versendet nie automatisch. Vor der Übergabe erfolgt eine Rückfrage in der Anwendung. Outlook, Thunderbird und eM Client öffnen anschließend ein Verfassen-Fenster; den Versand lösen Sie im Mailprogramm selbst aus. Bei anderen Mailprogrammen wird ein mailto-Aufruf ohne Anhang verwendet und die Datei im Explorer markiert, damit Sie sie selbst beifügen können.

4.5 Updatehinweise und Website-Aufrufe

  • Daten und Herkunft: Der Hinweis auf verfügbare Updates über den Lizenzdienst ist in Version 1.55.3 noch nicht umgesetzt. Die Lizenz- und Verbindungsdaten der bestehenden Lizenzkommunikation sind in Abschnitt 4.1 beschrieben. Beim Aufruf der Website werden die für eine Browserverbindung erforderlichen Daten, insbesondere die IP-Adresse, durch die Website verarbeitet.
  • Zwecke: Bereitstellung von Informationen über verfügbare Aktualisierungen und von Programmdownloads auf der Website; ein entsprechender Updatehinweis im Programm ist noch nicht umgesetzt.
  • Rechtsgrundlage: Für die Lizenzkommunikation gilt Abschnitt 4.1. Für Website-Verarbeitungen gilt die Website-Datenschutzerklärung.
  • Empfänger/Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfer: Lizenzdienst nach Abschnitt 4.1 beziehungsweise Website-Infrastruktur nach https://www.meyer-edv.com/datenschutz. Die Website www.meyer-edv.com sowie der Quellcode-Downloadserver opensource.meyer-edv.cloud werden auf eigener Hardware von MEYER EDV in Frankfurt am Main betrieben; Raum, Strom und Netzanbindung stellt active 1 GmbH ohne Datenzugriff bereit. Administration, Fernzugriffe und Sicherungen erfolgen durch MEYER EDV in Deutschland.
  • Speicherung und Dauer: Für Lizenzkommunikation gelten die Angaben zu Fristen und deren Umsetzung aus Abschnitt 4.1; für den Website-Aufruf die dortigen Datenschutzhinweise.
  • Pflicht/Freiwilligkeit: MEYER | PDF führt keine eigenständige Update-Abfrage im Hintergrund durch. Updates sind über die Website zugänglich; ein Hinweis auf verfügbare Updates über den Lizenzdienst ist in Version 1.55.3 noch nicht umgesetzt. Den Website-Aufruf veranlassen Sie selbst.

Auch der von Ihnen veranlasste Abruf von Drittsoftware-Quellcode unter https://opensource.meyer-edv.cloud/MEYER-EDV-GmbH/meyer-pdf ist eine Website- beziehungsweise Downloadverbindung. Der Download ist ohne Anmeldung möglich; dabei werden keine von Ihnen bearbeiteten Dokumente an den Quellcode-Server übertragen.

5. Cloud-KI, eigene KI-Anbieter und TPM-Demoschlüssel: in Version 1.55.3 gesperrt

In der hier beschriebenen Auslieferungsfassung sind sämtliche Cloud-KI-Zugriffe hart gesperrt. Die Sperre umfasst auch selbst konfigurierte Anbieter beziehungsweise eigene API-Schlüssel und die TPM-Demoschlüssel-Anforderung. Eine lokale Richtlinieneinstellung kann diese Sperre nicht allein aufheben.

Die Freischaltung kann nur MEYER EDV vornehmen: entweder mit einer neuen Programmversion für alle Installationen oder für eine einzelne Lizenz über eine signierte Cloud-KI-Freigabe, die bei der nächsten Lizenzprüfung übernommen wird. Sie oder Ihre Geräteadministration können die Sperre nicht selbst aufheben; eine lokale Unternehmensrichtlinie kann Cloud-KI nur abschalten. Bis zum 5. November 2026 war keine Kundenlizenz freigeschaltet. „Freischaltung anfragen…“ öffnet lediglich eine vorbereitete E-Mail an MEYER EDV mit Lizenznummer und Programmversion; die Funktion sendet nichts selbst. Erst wenn Sie die E-Mail versenden, erhält MEYER EDV diese Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Für die Bearbeitung der Korrespondenz gelten die Angaben in Abschnitt 4.2.

Damit erfolgen in dieser Fassung keine entsprechenden Dokumentübermittlungen an aimanager.meyer-edv.cloud oder andere KI-Anbieter und keine TPM-Gerätenachweise an den Demoschlüssel-Endpunkt. Die lokale OCR bleibt nutzbar.

Die vorgesehenen, aber nicht freigegebenen Funktionen betreffen Cloud-OCR/Bildanalyse, Übersetzung, Formularerkennung und -ausfüllung, VOB-Unterstützung sowie den semantischen Teil des AI-Bemaßers.

Bei einer späteren Freischaltung ist vorgesehen, für die jeweils von Ihnen gestartete Funktion ausgewählte Dokumenttexte beziehungsweise Seitenbilder und die zugehörige Anfrage an den MEYER AI Manager oder einen von Ihnen konfigurierten KI-Anbieter zu übermitteln. Die Cloud-Freigabe wird lokal unter privacy/cloud_ocr gespeichert; sie hebt die Releasesperre nicht auf. Die vorgesehenen Ergebnisse sind insbesondere erkannte Texte, Übersetzungen, Formularangaben, Tabellen und Maßketten-Vorschläge, die Sie prüfen und übernehmen können.

Vor jeder Cloud-KI-Funktion prüft die Anwendung die Herstellerfreigabe, Ihre Zustimmung und den Zugangsschlüssel. Die Zustimmung wird über ein Kontrollkästchen im Einrichtungsfenster beziehungsweise unter Einstellungen > KI / OCR erteilt und ist standardmäßig nicht gesetzt. Sie gilt für alle KI-Funktionen und kann dort jederzeit durch Entfernen des Hakens zurückgenommen werden. Ohne Zustimmung bleiben die lokalen Funktionen, insbesondere lokale OCR und Maßketten aus Vektorplänen, voll nutzbar. Eine Zustimmung hebt die zusätzliche Herstellersperre nicht auf.

Für einen auf Ihren Wunsch angeforderten TPM-Demoschlüssel sind die Übermittlung eines EK-Herstellerzertifikats, eines Aktivierungsschlüssels sowie von Programm- und Rechnername vorgesehen. Der Demoschlüssel ist 30 Tage gültig; für die lokale Aufbewahrung sind 30 Tage beziehungsweise ein Anbieterwechsel als Grenze vorgesehen. Ein abgelaufener KI-Demoschlüssel wird beim Programmstart automatisch entfernt. Der lokal gespeicherte API-Schlüssel wird mit Windows-DPAPI verschlüsselt; schlägt DPAPI fehl, wird der Schlüssel nicht gespeichert und Sie erhalten einen Hinweis. Eine ersatzweise Speicherung im Klartext findet nicht statt.

Vor einer späteren Freischaltung werden die dafür geltenden Informationen, einschließlich Betreiber, Verarbeitungsorten, Empfängern und Speicherdauern, gesondert bereitgestellt. Diese Datenschutzinformation enthält keine Einwilligung in eine spätere Cloud-Verarbeitung.

6. Übersicht der Verbindungen und lokalen Schnittstellen

Verbindung/Schnittstelle Richtung und Auslöser Ziel, Protokoll und Port
Lizenzaktivierung, Validierung, Deaktivierung und Lizenzserver-Hinweis Ausgehend; bei Aktivierung/Deaktivierung und regelmäßiger Prüfung license.meyer-edv.cloud, HTTPS/TLS, Standardport TCP 443
Website und Downloads Ausgehend durch von Ihnen veranlassten Website-Aufruf www.meyer-edv.com, HTTPS, Standardport TCP 443; weitere Ziele nach Website-Datenschutzerklärung
Drittsoftware-Quellcode Ausgehend durch von Ihnen veranlassten Abruf; ohne Anmeldung opensource.meyer-edv.cloud, HTTPS, Standardport TCP 443
Support per E-Mail Nur nach Nutzeraktion; Versand über den verwendeten Mailweg Empfänger info@meyer-edv.com; eigener Empfang über mail1.meyer-edv.com mit TLS; relay.rzone.de ist weiterhin als Ausweich-Mailserver eingetragen, Annahme und Zwischenspeicherung dort ungeklärt, siehe Abschnitt 4.2; Versandserver und Ports abhängig vom eingerichteten Versandweg
Support-Upload In der Auslieferungsfassung nicht eingerichtet; kein Upload Keine Upload-Zieladresse konfiguriert, daher keine entsprechende Verbindung
Zertifikats- und Sperrstatusabrufe durch die PDF-Signaturfunktion Keine externen Zertifikats-, OCSP-, CRL- oder AIA-Abrufe Keine entsprechende Verbindung
Zeitstempeldienst Ausgehend beim Signieren, nur wenn Sie selbst einen TSA eintragen; Übermittlung des Hashwerts der Signatur Vom Nutzer angegebene URL; kein Dienst voreingestellt; Transport und Port richten sich nach dieser URL
Authenticode-Prüfung Gegebenenfalls durch Windows auf Betriebssystemebene Zertifikats- und Sperrdienste nach Windows-/Zertifikatskonfiguration
Scannererkennung Lokale LAN-Kommunikation mit Anfragen und Antworten mDNS, standardmäßig UDP 5353, Diensttypen _uscan._tcp/_uscans._tcp
Scanübertragung Scanauftrag ausgehend, Bilddaten vom Scanner eingehend als Antwort HTTP/HTTPS an den erkannten oder gewählten Scanner; Geräteport aus der Scannerkonfiguration beziehungsweise Diensterkennung
WIA/TWAIN Lokale Kommunikation über Windows-/Treiberkomponenten Keine eigene Internetverbindung der beschriebenen Funktion
Ausgabe an einen eingerichteten Drucker Übergabe an Windows und das gewählte Druckziel Anschluss, Protokoll und Port abhängig vom Druckertreiber und Druckziel
E-Mail-Übergabe eines PDFs Lokal an den Mailclient; weitere Verbindung durch diesen Versandziele und Ports nach Ihrer Mailkonfiguration
Virtueller Drucker Lokale eingehende Auftragsannahme \\.\pipe\MeyerPdfSpoolSvc; Named Pipe, kein TCP-/UDP-Port; Remote-Clients werden abgewiesen
Einzelinstanz-Steuerung Lokale Weitergabe von Dateiargumenten Benutzer-/sitzungsbezogene QLocalServer-Pipe; kein TCP-/UDP-Port
Cloud-KI und eigener KI-Anbieter In der beschriebenen Auslieferungsfassung 1.55.3 gesperrt Keine entsprechende Verbindung
TPM-Demoschlüssel In der beschriebenen Auslieferungsfassung 1.55.3 gesperrt Keine entsprechende Verbindung zum vorgesehenen HTTPS-Endpunkt auf TCP 443
Anfrage zur Cloud-KI-Freischaltung Lokale Vorbereitung einer E-Mail; Versand nur durch Sie im Mailprogramm MEYER EDV; Übertragung von Lizenznummer und Programmversion erst beim Versand über Ihren Mailweg

MEYER | PDF stellt keinen von außen erreichbaren TCP-/UDP-Serverdienst bereit. Die beschriebene lokale Scannererkennung und Antworten auf ausgehende Verbindungen sind davon zu unterscheiden.

Es gibt keine Telemetrieverbindung, keine automatische Absturzübertragung und keine Modelldownloads zur Laufzeit.

7. Verschlüsselung, Zugriffsschutz und Löschung

7.1 Welche Daten werden wie geschützt?

Datenart Schutz
Gespeicherte API-Schlüssel Windows-DPAPI, benutzer- und gerätegebunden; bei Fehlschlagen keine Speicherung und sichtbarer Hinweis; Klartext-Altwerte werden beim Start verschlüsselt
Mit Passwortschutz gespeicherte PDFs AES-256 über pikepdf/qpdf bei entsprechender Speicherung
Verschlüsselte ZIP-Ausgaben AES-256 über pyzipper bei gewählter verschlüsselter ZIP-Ausgabe
Wiederherstellung passwortgeschützter Dokumente Verschlüsselte Sicherung; Aufbewahrung siehe Abschnitt 3.6
Arbeitskopien passwortgeschützter Dokumente, insbesondere Vorschau-, Miniatur-, Seitenreihenfolge-, Übersetzungs-, Support-Dokument- und Mail-Anhangskopien Bleiben verschlüsselt; das Passwort wird nur im Arbeitsspeicher gehalten
Lokal erzeugte Support-ZIP-Dateien Das ZIP-Archiv ist nicht verschlüsselt; enthaltene Dokumentkopien passwortgeschützter PDFs behalten ihren Passwortschutz
Lizenzpaket Ed25519-Signatur zur Prüfung von Echtheit und Unverändertheit; keine Verschlüsselung durch die Signatur
Lizenzserver-Verbindung HTTPS/TLS während der jeweiligen Übertragung
E-Mail-Empfang für Support TLS am eigenen Mailserver; Nachrichtenannahme am eingetragenen Ausweich-Mailserver ungeklärt, siehe Abschnitt 4.2; keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Druckauftragsablage Nutzerbezogene Windows-Zugriffsrechte; keine dadurch bewirkte Inhaltsverschlüsselung; zurückgehaltene Aufträge sind nur SYSTEM und Administratoren zugänglich

Die Verschlüsselungsangaben gelten jeweils nur für die ausdrücklich bezeichneten Daten. Insbesondere sind nicht alle Einstellungen, Protokolle, Unterschriftsbilder, Normtext-Zwischenspeicher, Druckdateien oder Supportpakete allein durch die Installation von MEYER | PDF verschlüsselt.

Für die übrigen, nicht ausdrücklich als verschlüsselt beschriebenen lokalen Daten bietet die Anwendung keinen zusätzlichen Verschlüsselungsschutz. Eine gegebenenfalls vorhandene Windows-/Datenträgerverschlüsselung hängt von der jeweiligen Gerätekonfiguration ab.

TLS schützt einen Übertragungsweg, nicht automatisch die anschließende Speicherung beim Empfänger. Es ist außerdem keine Garantie im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO für einen Drittlandtransfer.

7.2 Was bleibt nach der Deinstallation erhalten?

Die Deinstallation entfernt keine Nutzerdaten aus der Registry unter HKCU\Software\Meyer\MeyerPDF oder aus %LOCALAPPDATA%\MEYER. Insbesondere bleiben dort Einstellungen einschließlich Lizenz- und API-Schlüsseln sowie folgende Verzeichnisse erhalten:

  • spool
  • logs
  • recovery
  • Support
  • stempel
  • unterschriften
  • vob
  • license

Entfernt werden die frühere gemeinsame Druckablage unter %ProgramData%\MEYER\spool sowie die Betriebs- und Einrichtungsprotokolle des Druckdienstes und Druckers unter %ProgramData%\MEYER, nicht der aktuelle nutzerbezogene Spool-Store.

Für zurückgehaltene Druckaufträge unter %ProgramData%\MEYER\spoolsvc\recv gilt die gesonderte Regel aus Abschnitt 3.9: Ab Version 1.55.3 bleiben sie ohne ausdrückliche Löschbestätigung und bei stiller Deinstallation mit ihrem Zugriffsschutz erhalten. Sind keine gehaltenen Aufträge vorhanden, wird der Dienstordner entfernt. Die Deinstallationsprogramme der Versionen 1.55 bis 1.55.2 lassen diesen Ordner bestehen. Die organisatorische Prüfung und Bereinigung gehaltener Aufträge bleibt Aufgabe der zuständigen Administration.

Sie können diese Daten manuell unter %LOCALAPPDATA%\MEYER und die Registry-Einstellungen unter HKCU\Software\Meyer\MeyerPDF löschen. Prüfen Sie zuvor, ob Sie daraus noch Dokumente, Wiederherstellungsstände oder andere benötigte Dateien sichern möchten. Dateien an selbst gewählten Speicherorten werden durch eine Deinstallation nicht automatisch gelöscht.

Eine Funktion zum Zurücksetzen aller Einstellungen gibt es nicht; die verfügbaren Teilfunktionen sind in Abschnitt 3.3 beschrieben. Für temporäre beziehungsweise Windows-eigene Ablagen gelten die Angaben in den jeweiligen Abschnitten, insbesondere 3.7, 3.9, 3.11 und 4.4. Eine lokale Löschung entfernt nicht automatisch bereits versandte E-Mails, Supportdaten oder serverseitige Lizenzinformationen.

8. Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät – § 25 TDDDG

§ 25 TDDDG gilt unabhängig von der DSGVO. Er kann das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und den Zugriff auf dort vorhandene Informationen betreffen, auch wenn diese Informationen nicht personenbezogen sind.

Soweit ein Vorgang in seinen Anwendungsbereich fällt, ist grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich. Eine Ausnahme kommt insbesondere nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG in Betracht, wenn der Vorgang unbedingt erforderlich ist, damit ein von Ihnen ausdrücklich gewünschter digitaler Dienst bereitgestellt werden kann.

Vorgang Rechtliche Einordnung
Öffnen, Bearbeiten und Speichern ausgewählter Dateien; notwendige OCR-, Druck- und Konvertierungszwischendaten; lokale Auftragsübergabe; auf Ihren Aufruf erfolgende Suche und ausgewählte Übernahme aus PDF-XChange nach Abschnitt 3.5 § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; für die jeweils gewählte Funktion erforderlich.
Einstellungen, Dateiverlauf, Formularprofile, Autorenvorgabe, Unterschriftsablage und Autosave sowie Windows-Integrationen nach Abschnitt 3.14 Soweit § 25 TDDDG anwendbar ist, eingeordnet als Bestandteil der genutzten Anwendung, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; bleibt lokal, MEYER EDV erhält keinen Zugriff. Abwahl und Löschung nach Abschnitt 3.
Testbeginn, zugesagte Testdauer und Annahmevermerk, Lizenzdatei und Gerätebindung § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG bei der von Ihnen angeforderten Testphase und Aktivierung, einschließlich der zwei Gerätekennungen und des Ersatzmerkmals, weil sich die vereinbarte Gerätezahl sonst nicht prüfen lässt; das gilt auch für Free. Freiwillige Gerätebezeichnung und Betriebssystemangabe nur auf Ihre Eingabe.
Lokale Protokollierung und automatische Fehlerablagen Soweit § 25 TDDDG anwendbar ist, eingeordnet als für die Fehlerbehebung erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; bleibt lokal, MEYER EDV erhält keinen Zugriff. Optionale DEBUG-Protokolle und Bildschirmfotos nur nach Ihrer Aktivierung.
Aktiv erstellte Supportpakete, Screenshots und Bildschirmaufnahmen § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG für die von Ihnen angeforderte Supportfunktion; Zusatzaufnahmen nur auf Ihre ausdrückliche Auswahl.
Speicherung freiwillig eingegebener API-Schlüssel § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG für die von Ihnen gewünschte Speicherung.
TPM-Nachweis für einen Cloud-Demoschlüssel Im aktuellen Release gesperrt. In Version 1.55.3 nicht nutzbar.

Zu den tatsächlichen Voreinstellungen und Bedienmöglichkeiten: Die Zuletzt-Liste und die allgemeine lokale Protokollierung sind nicht abschaltbar. Die automatische Fehlerablage ist standardmäßig eingeschaltet, lässt sich aber unter Einstellungen > Protokoll abschalten. Bildschirmfotos für automatische Fehlerberichte sind standardmäßig ausgeschaltet und werden nur nach ausdrücklicher Aktivierung aufgenommen. Die ausführliche DEBUG-Protokollierung ist standardmäßig ausgeschaltet. Die Explorer-Vorschau-Komponente ist im Installer standardmäßig ausgewählt, kann dort abgewählt und später in den Einstellungen deaktiviert werden. Die automatische Sicherung ist standardmäßig auf fünf Minuten eingestellt und abschaltbar. Die Einzelheiten und Löschfunktionen sind in Abschnitt 3 beschrieben.

Für die gesperrten Cloud-KI-Funktionen ist ein standardmäßig nicht gesetztes Zustimmungsfeld im Einrichtungsfenster beziehungsweise unter Einstellungen > KI / OCR vorhanden; die Zustimmung kann dort zurückgenommen werden. Die lokale OCR und Maßketten aus Vektorplänen bleiben ohne Zustimmung nutzbar. Weitere Einzelheiten enthält Abschnitt 5. Diese Cloud-Zustimmung ist keine pauschale Einwilligung in lokale Diagnose- oder Komfortfunktionen.

Der tatsächliche Stand der weiteren Dialoge und Rückwege in Version 1.55.3 ist:

  • Im Installer sind Desktop-Verknüpfung, PDF-Drucker samt Dienst, Explorer-Vorschau/Miniaturansichten und Explorer-Rechtsklickmenü standardmäßig angehakt und abwählbar. Der maschinenweite „Öffnen mit“-Eintrag erfolgt ohne gesondertes Auswahlkästchen. Die Deinstallation entfernt diese Integrationen.
  • Beim ersten Start werden das zusätzliche benutzerbezogene Kontextmenü, der Autostart im Infobereich, die Druckstart-Aufgabe, die automatische Sicherung, die lokale Fehlerablage ohne Bildschirmfoto und die Zuletzt-Liste ohne Nachfrage eingerichtet beziehungsweise aktiviert. Für diese Vorgänge gibt es keinen gesonderten Einwilligungsdialog; eine Einwilligung holen wir dafür nicht ein. Das Kontextmenü lässt sich unter Einstellungen > Allgemein entfernen; das Abwählen von Autostart unter Einstellungen > PDF-Drucker entfernt Autostart-Eintrag und Druckstart-Aufgabe. Sicherung und Fehlerablage sind nach den vorstehenden Angaben abschaltbar. Die Zuletzt-Liste und die allgemeine Protokollierung bleiben nicht abschaltbar, können aber geleert werden.
  • Beim ersten Start erscheint vor der ersten Lizenzprüfung ein neutrales Willkommensfenster mit einem Tipp zu Sicherungskopien, dem eingebetteten Hinweis auf die Lizenzprüfung in Deutschland, Links zu Lizenzbedingungen und Datenschutzinformation sowie der Schaltfläche „Zur Kenntnis genommen“. Es enthält keine Ablehnungsoption mit anschließender Programmbeendigung und blockiert die Programmnutzung nicht. Der Einrichtungsstatus wird einmal je Windows-Benutzerkonto lokal gespeichert. Zur Registrierung als Standard-PDF-Programm gibt es die Auswahl „Ja“, „Später“ oder „Nicht mehr fragen“. Für die einmalige Freigabe einer durch Internet-Markierung gesperrten Explorer-Vorschau erfolgt eine Nachfrage; entfernt wird nur die Markierung, nicht der Dokumentinhalt. Eine Reparatur eines alten Druckers wird mit „Ja“ oder „Nein“ abgefragt. Für vorhandene Wiederherstellungssicherungen stehen „Wiederherstellen“ und „Verwerfen“ zur Auswahl.
  • Eine neue Testphase beginnt nach dem gesonderten Annahmeschritt aus Abschnitt 4.1. Dessen nicht vorbelegtes Kontrollkästchen bezieht sich nur auf die Lizenzbedingungen, nicht auf diese Datenschutzinformation und nicht auf eine pauschale Einwilligung in Endgerätezugriffe. Bei der Aktivierung einer vorhandenen Lizenz wird keine neue Zustimmung verlangt oder gespeichert.
  • Das einmalige Angebot zur Übernahme aus PDF-XChange löst selbst keine Suche und kein Lesen fremder Programmeinstellungen aus. Erst Ihr ausdrücklicher Aufruf startet die lokale Suche; übernommen werden nur anschließend ausgewählte Angaben. Einzelheiten enthält Abschnitt 3.5.
  • Entscheidungen in diesen Dialogen werden lokal in der Registry gespeichert. Ein Nachweis wird nicht an MEYER EDV übermittelt. Für Aufbewahrung und Bereinigung dieser Einstellungen gilt Abschnitt 3.3.
  • Das Angebot eines KI-Demoschlüssels wird wegen der Cloud-Sperre in Version 1.55.3 nicht angezeigt. Für die Cloud-Zustimmung gelten die bereits beschriebenen Voreinstellungen und Rücknahmemöglichkeiten.
  • Die lokalen Programmfunktionen benötigen keine Cloud-Zustimmung. Die Windows-Integrationen können nach den beschriebenen Möglichkeiten abgewählt beziehungsweise entfernt werden. Dies beseitigt nicht die ausdrücklich beschriebenen, technisch nicht abschaltbaren lokalen Speicherungen. Das Betätigen von „Zur Kenntnis genommen“ im Willkommensfenster wird hier nicht als Einwilligung in sämtliche Verarbeitungen eingeordnet.

Die Installation oder Nutzung von MEYER | PDF ist für sich genommen keine Einwilligung in sämtliche Endgerätezugriffe. Eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO ersetzt eine erforderliche Einwilligung nach § 25 TDDDG nicht.

9. Herkunft von Daten und Informationen über andere Personen

Soweit Daten unmittelbar von Ihnen stammen, ergeben sich die Informationspflichten insbesondere aus Art. 13 DSGVO. Soweit personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben werden, sind zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 14 DSGVO zu beachten.

Die in dieser Erklärung beschriebenen Quellen sind insbesondere:

  • Ihre Eingaben und ausgewählten Dateien;
  • Windows-Benutzer-, Geräte- und Systeminformationen;
  • von Ihnen zur Übernahme aufgerufene lokale PDF-XChange-Ablagen und Identitätsangaben;
  • Druckaufträge anderer lokaler Anwendungen;
  • Scanner und lokal verwendete Zertifikate;
  • Zeitstempeldienste;
  • Nutzer, die eine Supportanfrage mit Angaben oder Dokumenten über andere Personen übermitteln.

Wenn MEYER EDV beispielsweise eine Supportanfrage mit Daten anderer Personen erhält, stammen diese Daten vom Absender und aus dessen Anhängen. Mögliche Kategorien sind Kontakt-, Dokument-, Kommunikations-, Bild-, Signatur- und technische Diagnosedaten. Die genaue Zusammensetzung hängt von der jeweiligen Anfrage ab.

Die bloße lokale Verarbeitung eines fremden Dokuments bedeutet dagegen nicht, dass MEYER EDV dessen Inhalt erhält. Etwaige Informationspflichten des Nutzers oder seiner Organisation gegenüber den Dokumentbetroffenen bleiben unberührt.

10. Automatisierte Entscheidungen und Profilbildung

MEYER | PDF erstellt keine Werbe- oder Nutzungsprofile und führt keine Telemetrieanalyse durch.

Die Lizenzprüfung erfolgt technisch automatisiert anhand der Lizenzangaben, der signierten Edition und Gültigkeit sowie der Gerätezuordnung. Sie beeinflusst, welche Lizenzfunktionen freigeschaltet werden. Die Bedeutung eines fehlenden aktivierten Schlüssels nach der Testphase ist in Abschnitt 4.1 beschrieben. Das ist nach unserer Einordnung keine Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO, weil sie nur vereinbarte Lizenzgrenzen umsetzt. Unabhängig davon gilt: Bei einer fehlerhaften Lizenzzuordnung oder Sperre prüft auf Ihre Nachricht an license@meyer-edv.cloud ein Mensch den Vorgang.

Lokale OCR-Ergebnisse dienen der Dokumentbearbeitung. Sie sind keine automatisierte Entscheidung über rechtliche oder vergleichbar erhebliche persönliche Angelegenheiten.

11. Ihre Datenschutzrechte

Soweit MEYER EDV personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, können Sie sich zur Ausübung Ihrer Rechte an info@meyer-edv.com oder an die in Abschnitt 1 genannte Postanschrift wenden. Für Auskunft, Löschung und Widerspruch bezüglich der Lizenzdaten steht außerdem license@meyer-edv.cloud zur Verfügung.

Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten und eine Kopie dieser Daten verlangen.
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO: Sie können die Berichtigung unrichtiger und die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO: Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Gründe für eine weitere Verarbeitung entgegenstehen.
  • Einschränkung nach Art. 18 DSGVO: Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beschränkung der Verarbeitung verlangen.
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO: Soweit eine automatisierte Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht, können Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und gegebenenfalls deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO: Siehe den hervorgehobenen Abschnitt „Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)“ am Anfang dieser Erklärung.
  • Widerruf einer Einwilligung: Siehe Abschnitt 12.
  • Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde: Siehe Abschnitt 13.

MEYER EDV hat keinen automatischen Fernzugriff auf ausschließlich lokal gespeicherte Dokumente, Einstellungen oder Protokolle. Für deren Änderung oder Löschung verwenden Sie die lokalen Funktionen beziehungsweise wenden sich bei einem betrieblich verwalteten Gerät an die hierfür verantwortliche Organisation. Eine Anfrage an MEYER EDV löscht solche lokalen Dateien nicht automatisch.

12. Widerruf von Einwilligungen

Soweit eine Verarbeitung oder ein Endgerätezugriff auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Sie können sich hierzu an info@meyer-edv.com wenden. Ein Widerruf gegenüber MEYER EDV ändert nicht automatisch lokal gespeicherte Programmeinstellungen; diese sind zusätzlich auf Ihrem Gerät anzupassen.

Eine gegebenenfalls bereits gespeicherte Cloud-Freigabe kann unter Einstellungen > KI / OCR durch Entfernen des Zustimmungshakens zurückgenommen werden. Unabhängig davon verhindert die harte Sperre der hier beschriebenen, nicht freigeschalteten Auslieferungsfassung 1.55.3 die beschriebenen Cloud- und TPM-Anfragen bereits vollständig.

Die Ablehnung oder der Widerruf einer freiwilligen Einwilligung darf keine davon unabhängige lokale Funktion entziehen. Eine ausschließlich auf der Einwilligung beruhende Zusatzfunktion kann danach allerdings nicht weiter ausgeführt werden.

13. Beschwerderecht

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

Für den Sitz der MEYER EDV GmbH ist insbesondere zuständig:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Deutschland

Website: https://www.lfd.niedersachsen.de

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit MEYER EDV ist keine Voraussetzung für eine Beschwerde.